Kompetenz
Kompetenz

Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatung sowie Wirtschaftsprüfung aus einer Hand

Bei eureos stehen den Mandanten hochqualifizierte Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer mit langjähriger Erfahrung zur Seite. Unsere vier Leistungsbereiche arbeiten Hand in Hand. Gemeinsam bieten wir integrierte, fachübergreifende Lösungen für Ihre Problemstellungen an.

Spezialgebiete

Neben der klassischen Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatung sowie Wirtschaftsprüfung haben wir uns auf ausgewählte Beratungsgebiete spezialisiert, bei denen Sie in besonderem Maße von der eng verzahnten Zusammenarbeit unserer Expertinnen und Experten profitieren.

Unsere Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater sind seit Jahren erfolgreich als loyale Berater von zahlreichen M&A-Transaktionen und in der Gestaltungsberatung tätig. Egal, ob Sie den strategischen Kauf eines Unternehmens planen, Ihr Unternehmen verkaufen oder umstrukturieren möchten – wir begleiten Sie in allen Phasen Ihrer Unternehmenstransaktion bis zum erfolgreichen Abschluss.

Unsere Leistungen für Sie

Geschäftsbeziehungen zum Ausland und eine grenzüberschreitende Arbeitsteilung betreffen nicht nur international operierende Großkonzerne, sondern auch mittelständisch geprägte Unternehmen mit Auslandsaktivitäten, Unternehmen mit Auslandsbeteiligungen oder ausländischen Gesellschaftern. Mit unserem Team aus Rechtsanwälten, Steuer- und Unternehmensberatern unterstützen wir Sie in allen Fragen Ihrer internationalen Wirtschaftstätigkeit.

Unsere Leistungen für Sie

Mit unserer speziell auf die öffentliche Hand und gemeinnützige Organisationen ausgerichteten steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Expertise vertreten wir effektiv und kompetent Ihre Interessen. Wir kennen die Besonderheiten dieses Sektors sehr genau und verstehen uns als persönlicher Ansprechpartner, der praktikable Lösungen erarbeitet und Sie bei der erfolgreichen Umsetzung begleitet.

Unsere Leistungen für Sie

Zahlreiche Familienunternehmen und Private Clients mit komplexen Einkommens- und Vermögensverhältnissen vertrauen unserer Expertise bei der optimalen Gestaltung ihrer Vermögensstrukturen und ihrer Nachfolge. Unsere interdisziplinär arbeitenden Experten aus den Bereichen Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Nachfolge, Stiftungen und Bewertung bieten Ihnen hochspezialisierte und diskrete Beratung zum Schutz und Erhalt Ihres Vermögens.

Unsere Leistungen für Sie

Steuerberatung

 

Wir sind Ihr Partner bei allen strategischen und operativen Fragestellungen rund um steuerliche, finanzielle sowie rechnungswesenbezogene Themen. Unser Ziel: Ihnen durch steuerliche Optimierung die Freiräume zu schaffen, die Sie für Ihre Arbeit benötigen. Dafür beraten wir Sie im nationalen und internationalen Steuerrecht und vertreten Ihre Interessen, auch vor den Finanzgerichten.

Rechtsberatung

 

Wir helfen Ihnen bei der optimalen rechtlichen Gestaltung Ihrer unternehmerischen Vorhaben und vertreten Ihre Interessen nach innen und außen. Probleme werden nicht kultiviert, sondern gelöst, denn nur dann arbeiten alle Beteiligten reibungslos. Hierfür stehen Ihnen unsere Anwälte mit unterschiedlicher Spezialisierung, aber stets hoher Qualifikation und Erfahrung, zur Verfügung.

Unternehmensberatung

 

Wir verstehen Ihre Ziele und bringen frische Ideen mit. Entwickeln Sie mit uns Ihr Geschäftsmodell und Ihre Preisstrategien weiter. Auch beim Aufstellen eines Businessplans und bei der bankunabhängigen Finanzierungsberatung profitieren Sie von unserem Know-how. Bauen Sie auf unsere persönliche Kompetenz und Erfahrung in anspruchsvollen und nicht alltäglichen Projekten.

Wirtschaftsprüfung

 

Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung eines effizienten Abschluss- und Prüfungsprozesses sowie Ihres wirtschaftlichen Unternehmensumfeldes. Ob aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift oder durch eine freiwillige Beauftragung: in der Praxis gibt es viele Gründe, warum Leistungen durch Wirtschaftsprüfer benötigt werden. Dabei passen wir unsere Leistungen an die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens an.

Fachnews

Aufhebung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV a. F. – Konsequenzen für die Vergabe von Planungsleistungen?

Seit dem 17. August 2023 sind die bisherigen Regelungen des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV und die gleichlautenden Vorschriften in der SektVO und VSVgV ersatzlos gestrichen worden. Die Gesetzesänderungen wurden kontrovers diskutiert. Das bisherige „Planerprivileg“ gestattete, dass bei der Auftragswertermittlung nicht die Werte aller Einzelleistungen addiert werden müssen, sondern nur die Werte der „gleichartigen“ Planungsleistungen.

25. März 2024

Das Warten hat ein Ende: Das Wachstumschancengesetz kommt

Nach langem Für und Wider, dem Einsatz eines Vermittlungsausschusses und vielen Diskussionen ist nun der Weg frei für die Umsetzung des Wachstumschancengesetzes. Der Bundesrat hat dem Gesetzesentwurf in seiner Sitzung am 22. März 2024 zugestimmt.

25. März 2024

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