Rechtsberatung
Rechtsberatung

Unsere rechtlichen Beratungsleistungen richten sich an mittlere und große Wirtschaftsunternehmen, öffentliche Einrichtungen, wie Kommunen und kommunale Betriebe in jeglicher Rechtsform, Verbände und Stiftungen. Wir beraten auf allen wichtigen Gebieten des Zivil- und Verwaltungsrechts, darunter im Gesellschafts- und Arbeitsrecht, IT-Recht, Medizinrecht, Stiftungsrecht und dem kommunalen Abgabenrecht.

Unsere Anwälte verfügen über umfassendes juristisches Können und individuelle praktische Erfahrungen. Gute Beratung beschränkt sich nicht auf einzelne Aspekte eines Projekts. Erfolgreiche Rechtsberatung geht Hand in Hand mit der Steuerberatung und den Kenntnissen auf verschiedenen Rechtsgebieten – für ein optimales Ergebnis.

Als wirtschaftsberatende Kanzlei verfolgen wir den Ansatz, dass das Recht kein Selbstzweck ist, sondern ein Gestaltungsmittel zur Erreichung der Ziele, die Sie, unsere Mandanten, uns vorgeben. Gerne begleiten wir Sie im Team bereits bei der Zieldefinition Ihres Vorhabens.

Fachnews

Geplante VwGO-Reform – was jetzt für Kommunen und Behörden wichtig ist

Die Bundesregierung hat am 27. Mai 2026 den Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (7. VwGOÄndG) beschlossen. Der Entwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Ziel ist es, die Verwaltungsgerichte zu entlasten, Verfahren zu beschleunigen und die Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen gegenüber der öffentlichen Hand zu stärken.

17. Juni 2026

BFH versagt Steuerfreiheit: Überlassung von Kühlzellen und Räumlichkeiten für Trauerfeiern keine umsatzsteuerfreie Vermietung

Die Überlassung von Kühlzellen zur Leichenaufbewahrung sowie von Räumen für Trauerfeiern durch Bestattungsunternehmen ist umsatzsteuerpflichtig – eine steuerfreie Grundstücksvermietung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG liegt nicht vor. Der BFH widerspricht mit seinem Urteil vom 18. Dezember 2025 (Az: V R 31/23) damit der bisherigen Verwaltungsauffassung (BMF-Schreiben v. 23. November 2020). Bestattungsunternehmen, aber auch Krankenhäuser sollten die weitere Entwicklung beobachten und vertragliche Regelungen und die Abrechnungspraxis prüfen.

28. Mai 2026

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