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Unsere Mandanten – ein Überblick

Wir betreuen langjährig und erfolgreich Mandanten und Projekte in ganz Deutschland und international. Unsere Experten kennen die Besonderheiten Ihres Business sehr genau und sind mit den Details und Neuerungen Ihrer Branche bestens vertraut. Das sichert unser Können auf höchstem Niveau und garantiert Lösungen, die den individuellen Bedürfnissen Ihrer Branche gerecht werden und punktgenau zu Ihnen passen.

Interdisziplinäre Beratung für unsere Mandanten

Wirtschaftsunternehmen/Business Clients

 

Zu unserem Kerngeschäft gehört die umfassende rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung sowie Wirtschaftsprüfung von Kapital- und Personengesellschaften und Unternehmensgruppen des verarbeitenden Gewerbes, der Dienstleistungen und Technologie. Neben der Beratung in allen grundsätzlichen Fragen der unternehmerischen Tätigkeit legt eureos seine Schwerpunkte in den Bereichen Mergers & Acquisitions, Gestaltungsberatung, International Business Advisory und Fördermittelberatung.

Öffentliche Hand/Public Services

 

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung des öffentlichen Sektors in allen steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen sowie der Wirtschaftsprüfung. Dabei geht es im Kern um die effiziente Gestaltung von Aufgaben und Prozessen zur Erhaltung und Verbesserung der Finanzkraft. Neben Gebietskörperschaften und kommunalen Unternehmen zählen dabei insbesondere Einrichtungen des Gesundheitswesens, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Ver- und Entsorgungsunternehmen aller Rechtsformen zu unseren Mandanten.

Unternehmer/Private Clients

 

Unser persönlicher Beratungsansatz schließt die individuelle rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Betreuung von Familienunternehmen, Unternehmern und vermögenden Einzelpersonen ein. Unser besonderes Augenmerk gilt dabei einer zuverlässigen Vermögensstruktur- und Nachfolgeberatung, der Unterstützung bei Investitionen und Transaktionen sowie der Steuerplanung und umfassenden rechtssicheren Gestaltungsberatung.

Fachnews

Der EuGH konkretisiert das Wesentlichkeitskriterium bei Inhouse-Vergaben!

Mit seinem Urteil vom 15. Januar 2026 (C-692/23 – AVR-Afvalverwerking BV) präzisiert der EuGH das Wesentlichkeitskriterium bei Inhouse-Vergaben in kommunalen Konzernstrukturen. Die Prüfung der Inhouse-Fähigkeit darf nicht allein am Umsatz des zu beauftragenden Unternehmens erfolgen. Damit werden die Anforderungen an vergaberechtsfreie Direktbeauftragungen verschärft.

23. Februar 2026

Empfänger der Verwaltungsdienstleistungen für eine nicht rechtsfähige Stiftung ist nicht das Sondervermögen, aber der Stifter

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 5. Dezember 2024 (V R13/22) die umsatz-steuerliche Relevanz der vom Treuhänder einer nicht rechtsfähigen Stiftung erbrachten Verwaltungsdienstleistungen angenommen und bestätigt damit seine frühere Rechtsprechung zur Steuerbarkeit dieser Leistungen bezogen auf ein Sondervermögen. Das Urteil hat eine praktisch hohe Relevanz, da es weit mehr nicht rechtsfähige Stiftungen (auch „Treuhandstiftung“ oder „unselbständige Stiftung“) gibt als rechtsfähige Stiftungen.

20. Februar 2026