Anja Richter

Anja Richter

Senior Associate, Steuerberaterin
Dipl.-Betriebswirtin (FH)

Anja Richter, geboren 1977 in Gera, studierte Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden sowie an der Hochschule Mainz. Nach erfolgreichem Abschluss arbeitete sie ab dem Jahr 2000 in der Wirtschaftsprüfung und später in der Steuerabteilung von Ernst & Young, Dresden. Im April 2004 wurde sie zur Steuerberaterin bestellt.

Ihr beruflicher Schwerpunkt liegt auf der steuerlichen Beratung der öffentlichen Hand, insbesondere von Hochschulen, Universitäten sowie Kommunen, z. B. in Betriebsprüfungen, bei der Umstellung nach § 2b UStG sowie zu Fragen der Gewinnermittlung oder des Tax-Compliance-Managements. Daneben betreut sie Stiftungen des öffentlichen und bürgerlichen Rechts und Vereine in Fragen der Rechnungslegung und Sonderfragen des Gemeinnützigkeitsrechts.

Seit 2011 ist Anja Richter bei der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft tätig.

Beratungsschwerpunkte

Steuerrechtliche Beratung der Unternehmen der öffentlichen Hand (Public Sector) sowie von gemeinnützigen Körperschaften (NPO) in allen laufenden steuerlichen und gemeinnützigkeitsrechtlichen Fragen.

Erstellung von Jahresrechnungen/-abschlüssen sowie Betreuung von steuerlichen Außenprüfungen.

§ 2b UStG-Online-Check

Analysieren und bewerten Sie Ihre Einnahmen jetzt unkompliziert und kostenfrei selbst mit unserem § 2b UStG-Online-Check, mit dem Sie schnell und einfach die Einnahmen Ihres Hauses auf die Neuregelung und dessen Anwendung überprüfen können.

Einführung IT-gestützter Tax Compliance Management Systeme

Viele Unternehmen und die öffentliche Hand werden um die Einführung von Tax Compliance Management Systemen nicht herumkommen. Dies wird mit Vorteilen für die Unternehmen verbunden sein, die Tax Compliance ernst nehmen und entsprechende Systeme einführen. Die bereits vorhandenen Regelungen im AEAO sowie der durch das DAC-7-Umsetzungsgesetz neu geschaffene § 38 EGAO sind Beispiele hierfür.

Die Einführung eines Tax Compliance Management Systems minimiert nicht nur die steuerlichen Risiken, sondern verbessert auch die betriebliche Organisation, erlaubt die verbindliche Zusage von Erleichterungen bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt, senkt den Personalaufwand und führt letztlich zu Haftungsminderungen bei den gesetzlichen Vertretern und handelnden Personen. Gern unterstütze ich Sie bei der Einführung Ihres Tax Compliance Management Systems.

Privat

liebt sie Reisen in nördliche Länder, insbesondere Norwegen und Schweden, und fährt im Winter Ski. Anja Richter ist verheiratet und hat einen Sohn.

Ihre Frage an Anja Richter

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    Kontakt

    eureos gmbh
    steuerberatungsgesellschaft
    rechtsanwaltsgesellschaft

    Kramergasse 4
    01067 Dresden

    Telefon: +49 (0) 351 4976 1518
    Telefax: +49 (0) 351 4976 1599

    a.richter@eureos.de

    Newsbeiträge von Anja Richter

    Das Zuwendungsempfängerregister ist online

    Seit dem 31. Januar 2024 ist das bundesweite zentrale Onlineregister für die öffentliche Nutzung freigeschaltet. Es enthält diejenigen Körperschaften, die als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung gelten, d. h. die berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen.

    14.03.2024

    Besteuerung der öffentlichen Hand und NPOs

    E-Invoicing in Deutschland und der EU – Aktuelle Entwicklungen im Überblick

    Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission für die Initiative „VAT in the Digital Age“ (kurz: ViDA) vom 8. Dezember 2022 bedeutet für die Zukunft des Geschäftsverkehrs eine revolutionäre Veränderung. Vorgesehen ist u. a. die Einführung einer Pflicht für E-Rechnungen für B2B-Transaktionen EU-weit. Wir haben die wichtigsten Neuerungen hierzu zusammengefasst.

    17.11.2023

    eureos unternimmt kulturelle und kulinarische Reise in das Saale-Unstrut Gebiet

    Unser diesjähriger Betriebsausflug führte die eureos-Mitarbeiter nach Sachsen-Anhalt.

    28.08.2023

    eureos erneut von FOCUS Money als „Platzhirsch“ ausgezeichnet

    In der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins FOCUS Money wird eureos wieder als TOP Steuerberater 2023 für die „umfassende Beratung auf höchstem Niveau“ von Konzernen, mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen ausgezeichnet.

    09.06.2023

    Spartenrechnung kommunaler Eigengesellschaften im Fokus des BFH

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in zwei Urteilen intensiv mit der Zurechnung von Bäderbetrieben zu den Versorgungssparten kommunaler Eigengesellschaften beschäftigt. Er bestätigte dabei jeweils in beiden Urteilen die Entscheidungsgründe der Vorinstanz und lehnte insoweit den steuerlichen Querverbund ab.

    24.06.2021

    eureos stärkt Kompetenz im Bereich Gesundheitswirtschaft

    Steuerberaterin Anja Richter schließt Fortbildung zur zertifizierten Beraterin für Pflegeeinrichtungen des IFU-Instituts ab.

    19.01.2021

    E-Rechnungspflicht bei öffentlichen Aufträgen ab 27. November 2020 (Auftraggeber des Bundes)

    Der Countdown läuft – ab 27. November 2020 akzeptieren die Bundesbehörden und andere öffentliche Auftraggeber des Bundes nur noch elektronische Rechnungen. Ergänzend zu unseren Beiträgen vom 10. November 2016 und 9. November 2017, möchten wir die wichtigsten Informationen dazu zusammenfassen und Ihnen ein Update zur Umsetzung der E-Rechnung auf Länderebene geben.

    09.11.2020

    Berater im Fokus – Anja Richter

    Steuerberaterin Anja Richter ist Expertin für die Beratung von Unternehmen der öffentlichen Hand und seit 2011 für eureos tätig. Privat ist sie begeisterte Skifahrerin und erkundet gern neue Länder.

    20.05.2019

    BFH bejaht Rücklagenbildung bei Regiebetrieben allein durch Beschlussfassung

    Vor dem BFH wurden gleich mehrere Fälle verhandelt, in denen die von Regiebetrieben gebildeten Rücklagen als solche von der Finanzverwaltung bislang nicht anerkannt und die Gewinne der Kapitalertragssteuer nach § 20 Abs. 1 Nr. 10b EStG unterworfen wurden. Die Träger der Regiebetriebe klagten gegen die Nachforderungsbescheide. Der BFH urteilte einheitlich zu Gunsten der Kläger und wendet sich mit seinen Urteilen gegen die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung, die die Bildung von Rücklagen von weiteren Voraussetzungen abhängig macht (BMF-Schreiben vom 9. Januar 2015, Tz. 35 ff.).

    06.06.2018

    Auch das Legen eines Hauswasseranschlusses durch ein Bauunternehmen unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz

    Mit seinem Urteil vom 7. Februar 2018 (Az.: XI R 17/17, veröffentlicht am 4. April 2018) führt der Bundesfinanzhof die bisherige Rechtsprechung fort. Demnach findet der ermäßigte Steuersatz auf das Verlegen eines Hauswasseranschlusses auch dann Anwendung, wenn diese Leistung nicht von einem Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird.

    10.04.2018

    Ausweitung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 d UStG?

    Mit Urteil vom 21. September 2017 (C-616/15) hat der EuGH entschieden, dass die nach § 4 Nr. 14 d UStG auf Angehörige des Gesundheitswesens beschränkte Steuerfreiheit von Kostengemeinschaften dem EU-Recht widerspricht.

    23.10.2017

    Dauerverluste aus Schulschwimmen bei Eigengesellschaften nicht mit anderen Sparteneinkünften verrechenbar

    Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 26. April 2017 (Az.: 9 K 3847/15 K F) entschieden, dass das Schulschwimmen auch dann eine hoheitliche Tätigkeit darstelle, wenn es in einem von einer Eigengesellschaft betriebenen Bad veranstaltet und von dieser für das Schulschwimmen ein fremdübliches Entgelt verlangt wird.

    06.09.2017

    BMF äußert sich zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Fördermaßnahmen für den Breitbandausbau unter der Geltung des Telekommunikationsgesetzes alter Fassung

    Bereits 2015 wurde das milliardenschwere Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau aufgelegt. Kommunen, Landkreise und andere kommunale Gebietskörperschaften können seitdem Förderanträge für ihre Ausbauprojekte stellen. Damit sollen unterversorgte Gebiete einen Netzzugang von mindestens 50 Mbit pro Sekunde erhalten.

    15.05.2017

    Reverse-Charge Verfahren bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts

    In der Vergangenheit wurde der Leistungskatalog des § 13b UStG um weitere Umsätze erweitert, zuletzt mit Wirkung zum 1. Januar 2015 durch die Aufnahme von Lieferungen von Edelmetallen und unedlen Metallen, § 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG. Die Verpflichtung nach § 13b UStG erstreckt sich grundsätzlich sowohl auf die Umsätze des unternehmerischen Bereichs als auch auf die Umsätze für den nichtunternehmerischen Bereich des Leistungsempfängers, sodass auch juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) bei entsprechenden Leistungsbezügen i. S. v. § 13b UStG für den Hoheitsbereich Steuerschuldner sind.

    07.11.2016

    Beseitigung von Gewerbemüll als hoheitliche Aufgabe von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

    Juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) waren bisher lediglich im Rahmen der Verwertung und Beseitigung der Abfälle aus privaten Haushaltungen hoheitlich tätig (R 10 Abs. 6 Satz 1 KStR). Die Entsorgung von Gewerbemüll durch jPdöR galt bislang als wirtschaftliche Tätigkeit, da diese Aufgabe auf einen privaten Dritten übertragen werden konnte.

    27.10.2014

    Steuerliches Einlagekonto bei Regiebetrieben

    Seit langer Zeit wird diskutiert, ob neben dem cashwirksamen Ausgleich von Verlusten auch cashunwirksame Verlustausgleiche zu einem Zugang im steuerlichen Einlagekonto bei Regiebetrieben führen. In nachfolgendem Artikel informieren wir aktuell über das am 13. November 2013 veröffentlichte Urteil des BFH zu diesem Thema. Danach führt bei einem als Regiebetrieb geführten Betrieb gewerblicher Art ein nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelter Jahresverlust auch dann unmittelbar zu einem entsprechenden Zugang im steuerlichen Einlagekonto, wenn der Betrieb seinen Gewinn durch Vermögensvergleich ermittelt und soweit der Verlust auf sog. Buchverlusten (z.B. Abschreibungen) beruht.

    07.02.2014

    Ermäßigter Steuersatz bei der Abgabe von Speisen und Getränken

    Die Finanzverwaltung hat mit einem seit langen erwarteten Schreiben vom 20. März 2013 (BStBl. I S. 444) zu der Frage Stellung genommen, in welchen Fällen Umsätze aus der Abgabe von Speisen und Getränken dem Regelsteuersatz bzw. dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Dem waren das Urteil des EuGH vom 10. März 2011 und mehrere BFH-Urteile aus dem Jahr 2011 vorausgegangen. Gleichzeitig ergaben sich zum 1. Juli 2011 Änderungen im europäischen Rechtsrahmen (Art. 6 MwStVO), die ebenfalls Berücksichtigung fanden.

    19.06.2013

    Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz) verabschiedet

    Mit unserem Newsbeitrag vom 4. Dezember 2012 haben wir Sie über den Gesetzesentwurf zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts informiert. Zwischenzeitlich wurde das Gesetzgebungsverfahren beendet und das Gesetz als „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz)“ am 28. März 2013 im Bundesgesetzblatt (BGBl. Teil I, Seite 556) veröffentlicht. Die ursprünglich vorgesehenen Änderungen, insbesondere zur Einkommensteuer und zur Abgabenordnung, treten unverändert in Kraft.

    29.05.2013

    Leistungsort bei Leistungen an einen Unternehmer für dessen nicht unternehmerischen Bereich

    Grundsätzlich gilt, dass die sonstige Leistung an dem Ort ausgeführt wird, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Dieser Grundsatz ist aber durch die Sonderregelungen in § 3 a II bis IV, §§ 3 b, 3 f UStG stark eingeschränkt. Für Umsätze an Nichtunternehmer liegt der Ort der Leistung zwar beim leistenden Unternehmer (§ 3a Abs. 1 UStG). Bei Umsätzen an Unternehmer bestimmt sich der Ort der Leistung allerdings nach dem Empfängerortprinzip (§ 3a Abs. 2 UStG).

    04.04.2013

    Gesetz zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts

    Die Fraktionen der Regierungsparteien haben am 6. November 2012 den Gesetzesentwurf über ein Gesetz zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts dem Bundesrat zur Entscheidung vorgelegt (BT 17/11316).
    Das Gesetz soll dazu beitragen, das zivilrechtliche Engagement durch Entbürokratisierung und Flexibilisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu erleichtern.

    04.12.2012

    Dauerverlustgeschäfte bei Betrieben gewerblicher Art und Eigengesellschaften – Ende der Übergangsregelung

    Mit Urteil vom 22. August 2007 (I R 32/06, BStBl. II 2007, 961) hatte der BFH entschieden, dass die Unterhaltung von Dauerverlustgeschäften zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt. Durch das Jahressteuergesetz 2009 und die damit eingeführte Regelung des § 8 Abs. 7 KStG wurde entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) sowie von kommunalen Eigengesellschaften hinsichtlich der Behandlung von Dauerverlustgeschäften gesetzlich neu geregelt. Seither gilt, dass die Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung nicht eintreten, soweit eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung auf dem Unterhalten eines solchen Dauerverlustgeschäfts beruht.

    19.11.2012

    Arbeitnehmerüberlassung durch ambulanten Pflegedienst

    In einem unlängst entschiedenen Rechtsstreit vor dem Finanzgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 18. Juni 2012, 5 K 40111/10) ging es um die Frage, ob die Einkünfte eines mobilen Pflegedienstes aus der Überlassung von Pflegekräften an andere Einrichtungen (Seniorenheim, Privatklinik) von der Gewerbesteuer befreit sind.

    19.11.2012

    Verlustfeststellung bei Zusammenfassung von nicht gleichartigen BgA

    Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen hat mit der Verfügung vom 27. April 2012 eine bisher ungeklärte Verfahrensfrage zur Verlustfeststellung in Zeiten der Zusammenfassung von (nicht gleichartigen) Betrieben gewerblicher Art aufgegriffen (§ 10d EStG, § 8 Abs. 8 KStG).

    19.11.2012

    Leistungen der Altenhilfe im Rahmen des „betreuten Wohnens“ sind umsatzsteuerfrei

    Unter Berufung auf unionsrechtliche Regelungen bejaht der BFH die Umsatzsteuerfreiheit für Betreuungsleistungen eines gemeinnützigen Vereins, die eng mit der Sozialfürsorge verbunden sind (BFH-Urteil vom 8. Juni 2011, XI R 22/09).

    15.11.2011

    Veranstaltungen mit Anja Richter

    09.02.2021
    10:30 - 12:00
    eureos Online-Seminar: Kleine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

    Kompakt-Update zum Jahressteuergesetz 2020 und dessen Regelungen für gemeinnützige Körperschaften

    Online
    24.06.2021
    10:00 - 11:30
    eureos Online-Seminar: Gemeinsame Berufungen

    Berufungsmodelle zur Vernetzung der universitären und außeruniversitären Forschung aus dem Blickwinkel des § 2b UStG

    Online
    06.02.2023
    14:00 - 15:30
    eureos Online-Seminar: Neues Jahr – neue Spielregeln. Aktuelles Steuerrecht zum Jahresauftakt

    Kompakt-Update für Universitäten, Kommunen und alle weiteren Einrichtungen der öffentlichen Hand

    Online
    10.03.2022
    15:00 - 18:00
    eureos Online-Seminar: Die Reform des Stiftungsrechts

    Überblick und aktueller Handlungsbedarf

    Online
    03.03.2022
    15:00 - 18:00
    eureos-Seminar: Die Reform des Stiftungsrechts

    Überblick und aktueller Handlungsbedarf

    Erfurt

    Veröffentlichungen von Anja Richter

    2014, Doreen Adam, Anja Richter, Kein ermäßigter Steuersatz für Auftragsforschung einer öffentlich-rechtlichen Hochschule; ZStV, Ausgabe 5/2014, 184 ff