Fachnews
Steuerliches Einlagekonto bei Regiebetrieben

Seit langer Zeit wird diskutiert, ob neben dem cashwirksamen Ausgleich von Verlusten auch cashunwirksame Verlustausgleiche zu einem Zugang im steuerlichen Einlagekonto bei Regiebetrieben führen. In nachfolgendem Artikel informieren wir aktuell über das am 13. November 2013 veröffentlichte Urteil des BFH zu diesem Thema. Danach führt bei einem als Regiebetrieb geführten Betrieb gewerblicher Art ein nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelter Jahresverlust auch dann unmittelbar zu einem entsprechenden Zugang im steuerlichen Einlagekonto, wenn der Betrieb seinen Gewinn durch Vermögensvergleich ermittelt und soweit der Verlust auf sog. Buchverlusten (z.B. Abschreibungen) beruht.

07.02.2014

Dr. Ralph Bartmuß, Rechtsanwalt, Steuerberater

Anja Richter, Steuerberaterin

 

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Senior Associate, Steuerberaterin

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