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E-Invoicing in Deutschland und der EU – Aktuelle Entwicklungen im Überblick

Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission für die Initiative „VAT in the Digital Age“ (kurz: ViDA) vom 8. Dezember 2022 bedeutet für die Zukunft des Geschäftsverkehrs eine revolutionäre Veränderung. Vorgesehen ist u. a. die Einführung einer Pflicht für E-Rechnungen für B2B-Transaktionen EU-weit. Wir haben die wichtigsten Neuerungen hierzu zusammengefasst.

17.11.2023
1. Europäische Union

Neben den intensiven Vorbereitungen zur Einführung der E-Rechnungsstellungspflicht gibt es intensive Diskussionen zum Thema EU-Norm EN 16931, welche die Grundlage für die Rechnungspflichtangaben bildet. Die Diskussionen drehen sich rund um die Frage, ob die Norm noch Anpassungsbedarf hat und ob sie überhaupt noch verpflichtend oder vielmehr optional gelten soll. Darüber hinaus gibt es Änderungsvorschläge bezüglich der Ausstellungs- und Meldefrist, wonach die Frist künftig mehr als nur zwei Tage umfassen soll. Sowohl ein Bestandsschutz für bereits bestehende Clearing-Modelle als auch die Möglichkeit der Ausstellung von Sammelrechnungen in Ausnahmefällen sind außerdem vorgesehen.

2. Deutschland

Die Verabschiedung der E-Rechnungspflicht für B2B-Umsätze bis Ende 2024 gelangt mit der Eröffnung des Gesetzgebungsverfahrens über das Wachstumschancengesetz vom 30. August 2023 in greifbare Nähe. Der Regierungsentwurf beinhaltet die bereits bekannten Übergangsregelungen sowie eine Schonfrist für kleinere Unternehmen. Die Schonfrist sieht vor, Unternehmen, die einen Vorjahresumsatz von weniger als EUR 800.000,00 vorweisen, von der Verpflichtung zur E-Rechnungsstellung zu verschonen und vorerst weiter Papier- und PDF-Rechnungen zu erlauben.

Nach unseren Informationen sollen auch die Umsätze, die unter die Regelungen des § 25 UStG (Margenbesteuerung bei Reiseleistungen), § 19 UStG (Kleinunternehmer) und § 13b UStG (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, Reverse-Charge-Verfahren) fallen, von der eRechnungspflicht umfasst sein.

Mit einem Schreiben von Anfang Oktober 2023 stellt das BMF klar, dass EDI-Rechnungen noch bis zum 31. Dezember 2027 verwendet werden dürfen und dass die Rechnungsformate XRechnung und ZUGFeRD den Vorgaben der E-Rechnungsnorm EN 16931 entsprechen.

Der Bundesrat zweifelt zu Recht daran, dass die Unternehmen die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Einführung der E-Rechnungspflicht rechtzeitig umsetzen können, sodass er die Einführung um zwei Jahre verschieben will. Kritisch sieht er, dass der Empfang von E-Rechnungen für alle Leistungsempfänger ohne Übergangsreglungen bereits ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend ist.

3. Fazit

Auch ein Blick in die Nachbarländer Deutschlands zeigt, dass die Einführung der E-Rechnungspflicht bereits in vollem Gange ist (mal mit, mal ohne stufenweise Einführung, mal ab 2024, mal erst ab 2025 oder 2026).

Wenngleich die Einzelheiten zum WANN und WIE derzeit noch unklar sind, so ist klar, dass die eRechnungspflicht kommen wird. Unternehmer sollten die aktuellen Entwicklungen daher verfolgen und entsprechende Ressourcen einplanen. Gern halten wir Sie auf dem Laufenden.

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Dr. Kerstin Desens
Dr. Kerstin Desens

Senior Associate, Rechtsanwältin

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