Fachnews
Arbeitnehmerüberlassung durch ambulanten Pflegedienst

In einem unlängst entschiedenen Rechtsstreit vor dem Finanzgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 18. Juni 2012, 5 K 40111/10) ging es um die Frage, ob die Einkünfte eines mobilen Pflegedienstes aus der Überlassung von Pflegekräften an andere Einrichtungen (Seniorenheim, Privatklinik) von der Gewerbesteuer befreit sind.

19.11.2012

Dr. Ralph Bartmuß, Rechtsanwalt, Steuerberater

Anja Richter, Steuerberaterin

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