eureos Online-Seminar: Kleine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

Kompakt-Update zum Jahressteuergesetz 2020 und dessen Regelungen für gemeinnützige Körperschaften

09. Februar 2021, 10:30 - 12:00 Uhr
Online

Inhalt

Das Jahressteuergesetz 2020 setzt einige der lang diskutierten und erwarteten Änderungen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts der Abgabeordnung (AO) um. Zu diesen Änderungen gehört die gesetzliche Konkretisierung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit (§ 57 AO). Nach den neu eingefügten Absätzen 3 und 4 könnten künftig Servicegesellschaften gemeinnützig sein. Gleiches gilt in Bezug auf Holding-Gesellschaften, wenn diese ausschließlich Anteile an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften halten und verwalten. Die Regelungen zur Mittelweitergabe (§ 58 Nummer 1 und 2 AO) wurden zu einer einheitlichen Nummer zusammengefasst und damit deren Voraussetzungen erleichtert. Weiterhin wurden Freigrenzen (§ 64 AO) und Freibeträge (Übungsleiterpauschale, Ehrenamtspauschale) angepasst und Erleichterungen für kleine gemeinnützige Körperschaften eingeführt, z.B. durch die Nichtgeltung des Grundsatzes zeitnaher Mittelverwendung (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO) für diese.

Die wichtigsten Neuerungen stellten wir Ihnen in unserem Online-Seminar vor und zeigten Ihnen erforderlichen Handlungsbedarf, auch im Bereich von Satzungsänderungen.

Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme!

Agenda

10:30 – 11:00 Uhr Übersicht Änderungskatalog, u.a.

  • Neue gemeinnützige Zwecke, neue Zweckbetriebe
  • Freigrenzen, Freibeträge, Spendenrecht
  • Vorteile für kleine Körperschaften (z.B. Nichtgeltung zeitnahe Mittelverwendung)

11:00 – 11:30 Uhr Die Konkretisierung des Unmittelbarkeitsgebots, § 57 Abs. 3 und 4 AO

  • Grundsatz der Unmittelbarkeit
  • Voraussetzungen gemeinnütziger Servicegesellschaften
  • Voraussetzungen gemeinnütziger Holdinggesellschaften
  • Steuerliche Folgen

11:30 – 12:00 Mittelweiterleitung, § 58 Nr. 1 (neu) AO

  • Ausnahme vom Grundsatz der Unmittelbarkeit, Erleichterungen
  • Förderkörperschaften
  • Neue Vertrauensschutzregelungen
  • Erforderlichkeit der Anpassung von Satzungen

Referentinnen

Doreen Adam, Partnerin, Steuerberaterin
eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft

1977 in Bautzen geboren, arbeitete Doreen Adam nach erfolgreichem Studienabschluss an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung in Meißen zwei Jahre im Lohnsteuerreferat der damaligen Oberfinanzdirektion Chemnitz.

Von 2001 bis 2010 war sie in der Steuerabteilung von Arthur Andersen (ab 2002 Ernst & Young) in Dresden beschäftigt und spezialisierte sich auf die steuerliche Beratung von gemeinnützigen Körperschaften, insbesondere von Krankenhäusern und die Besteuerung der öffentlichen Hand. 2006 wurde sie zur Steuerberaterin bestellt. Im Jahr 2017 erhielt sie die Anerkennung zur Fachberaterin für das Gesundheitswesen (DStV e.V.). Beratungsschwerpunkt von Doreen Adam ist u.a. die Beratung von gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen und ihrer Tochtergesellschaften in allen laufenden steuerlichen Fragen, bei steuerlichen Außenprüfungen sowie Umstrukturierungen.

Anja Richter, Senior Associate, Steuerberaterin
eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft

Anja Richter, geboren 1977 in Gera, studierte Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden sowie an der Hochschule Mainz. Nach erfolgreichem Abschluss arbeitete sie ab dem Jahr 2000 in der Wirtschaftsprüfung und später in der Steuerabteilung von Ernst & Young, Dresden. Im April 2004 wurde sie zur Steuerberaterin bestellt.

Anja Richter ist spezialisiert auf die Besteuerung der öffentlichen Hand, gemeinnützigen Körperschaften und Stiftungen sowie Pflegeeinrichtungen. Sie verfügt über jahrelange Erfahrung bei der Projektbegleitung gemeinnütziger Stiftungen, Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen, u. a. für gemeinnützige Stiftungen, im Health-Care/Pflege-Bereich sowie von Forschungsinstituten.

Dr. Almuth Werner, Partnerin, Rechtsanwältin
eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft

Dr. Almuth Werner, Jahrgang 1972, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg und Göttingen sowie Italienisch an der Università per Stranieri, Perugia. Von 1997 bis 2000 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Klaus Vieweg am Institut für Recht und Technik, Universität Erlangen-Nürnberg. Dort promovierte sie zum Dr. jur. mit einer Arbeit zur Zustiftung.

Sie berät v. a. gemeinnützige Körperschaften (NPO), bezüglich ihrer äußeren und internen Strukturen, zu Compliance, Umstrukturierungen, der laufenden Tätigkeit wie Projekten und Kooperationen. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Beratung zu selbstständigen und unselbstständigen Stiftungen, Vereinen und Verbänden, so wie kirchlichen Einrichtungen. Auch die Vorbereitung und Begleitung von Organ- und Gremiensitzungen sowie die Vermögensnachfolgeberatung gehören zu ihrem Kompetenzbereich. Durch ihre langjährige berufliche wie ehrenamtliche praktische Erfahrung ist sie eine gefragte Expertin der Branche.

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartnerinnen
Doreen Adam
Doreen Adam

Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin für das Gesundheitswesen (DStV e. V.)

Dr. Almuth Werner
Dr. Almuth Werner

Partnerin, Rechtsanwältin

Anja Richter
Anja Richter

Senior Associate, Steuerberaterin

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