Unternehmen der öffentlichen Hand stehen vielfach unter dem Druck der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Angesichts sich ständig verändernder rechtlicher Rahmenbedingungen sorgen wir mit unserer multidisziplinären Kompetenz für die reibungslose Anpassung und Optimierung steuerlicher Prozesse.
Sie denken über strukturelle Anpassungen nach? Oder haben Fragen zu Privatisierungen bei der öffentlichen Hand? Fragen dazu, wie sich finanzielle Spielräume in der Kernverwaltung oder in Unternehmen erweitern lassen oder wie Tätigkeiten und Unternehmen betriebswirtschaftlich und steuerlich optimiert werden können? Wir beraten Sie gern und kompetent zu den steuerlichen Chancen und Risiken interkommunaler Zusammenarbeit sowie zu den Herausforderungen und Lösungen bei der Umstellung des öffentlichen Rechnungswesens von der Kameralistik auf die Doppik.
Mit unserem multidisziplinären ganzheitlichen Ansatz beraten wir Sie, um gemeinsam mit Ihnen individuelle Antworten zu erarbeiten und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihrer strukturellen und betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellungen ebenso wie bei komplizierten kommunalwirtschaftlichen, arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen.
Passend zu Ihren Anforderungen stellen wir Ihnen aus unseren Spezialisten der Rechtsberatung, der Wirtschaftsprüfung und der Steuerberatung Ihr individuelles Kompetenzteam zusammen. Unser gut ausgebautes Netzwerk erlaubt es uns zudem, im Einzelfall branchenbezogene Experten hinzuzuziehen, damit Sie die Beratung erhalten, die Sie zu Recht von eureos erwarten.
Unsere Beratungsleistungen:
- Komplexe Restrukturierungen und Optimierungen im Konzern Stadt unter Berücksichtigung des steuerlichen Querverbundes
- Aufgabenübertragungen und interkommunale Zusammenarbeit, insbesondere aus vergabe-, beihilfe- und umsatzsteuerrechtlicher Sicht
- Verhandlung von Konzessionsverträgen
- Mergers & Acquisitions sowie Due-Diligence-Untersuchungen
- Führung von Rechtsbehelfs- und Klageverfahren (auch vor höchsten Bundesgerichten, wie dem BFH oder dem BAG) sowie von Verfahren vor Berufungs- und Beschwerdeausschüssen
- Vertretung gegenüber Aufsichts- und Planungsbehörden sowie Krankenkassen
- Betreuung bei Prüfungen der Finanzverwaltung, der Deutschen Rentenversicherung und des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK)
- Gemeinnützigkeitsrechtliche Beratung im Sinne der Risikovermeidung und der Nutzung steuerlicher Vorteile
- Umstellung des kommunalen und Hochschulrechnungswesens auf Doppik und Erstellung bzw. Prüfung der Eröffnungsbilanzen
- Prüfung der Jahresabschlüsse nach HGB, DRS, IFRS und branchenspezifischen Vorschriften (z.B. KHBV, PBV), Trennungsrechnungen, Sonderprüfungen, Bescheinigungen nach § 53 HGrG, Verpackungsverordnung, EEG/KWK
- Verwendungsnachweisprüfungen
- Laufende steuerliche Beratung einschließlich Buchhaltung, Lohnabrechnung, steuerlicher Gewinnermittlung und Erstellung der Steuererklärungen
- Gebührenkalkulationen für Kommunen und Verbände