Annegret Fehlisch
Annegret Fehlisch ist gebürtige Dresdnerin und studierte Betriebswirtschaftslehre an der TU Bergakademie Freiberg.
Von 2003 bis 2012 war sie in der Wirtschaftsprüfung bei der KPMG AG in Dresden als Prüfungsassistentin und Prüfungsleiterin tätig, 2008 wurde sie zur Steuerberaterin bestellt. Ihre Schwerpunkte lagen in der Prüfung von Jahresabschlüssen von Kapital- und Personengesellschaften im öffentlichen Bereich, Industrieunternehmen und im Gesundheitswesen nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen.
Anschließend war Annegret Fehlisch die Leiterin Finanzen und Buchhaltung bei einem international tätigen Automobilzulieferer.
Seit Mai 2019 ist sie für die eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft tätig.
Beratungsschwerpunkte
Beratung von Kapital- und Personengesellschaften insbesondere bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
Laufende Beratung zu handels- und steuerbilanzrechtlichen Sachverhalten sowie die Betreuung von steuerlichen Außenprüfungen
Engagement und Mitgliedschaften
Mitglied im Fachausschuss Recht und Steuern der IHK Dresden
Privat
genießt die verheiratete Mutter von zwei Söhnen ihre Freizeit mit der Familie. Sie liebt Reisen und Aktivitäten in der Natur sowie Theater- und Konzertbesuche.
Newsbeiträge von Annegret Fehlisch
Packender Sieg beim 4. eureos Tischtennis Cup
Spannung pur, packende Ballwechsel und ein Hauch Drama – unser Turnier in Leipzig hatte alles, was das Sportlerherz begehrt.
15.01.2025
eureos ernennt Katja Knittel, Enrico Klar, Lars Mörchen und Dirk Schneider zu Partnern
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wurden die Steuerberater Katja Knittel, Enrico Klar und Dirk Schneider sowie der Rechtsanwalt Lars Mörchen zu Partnern der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft ernannt. Sie sind seit mehreren Jahren sehr erfolgreich für eureos tätig; ihre Partnerpromotion ist daher folgerichtig und Ergebnis ihres außerordentlichen Engagements für die Gesellschaft.
06.01.2025
Verlängerung der Offenlegungsfrist von Jahresabschlüssen 2023 bis 1. April 2025
Die Erstellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen gehören zu den gesetzlichen Pflichten von Kaufleuten und Handelsgesellschaften. Insbesondere Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, ihre Rechnungslegungsunterlagen fristgerecht und vollständig auf elektronischem Wege beim Bundesanzeiger offenzulegen. Bei Fristversäumnis oder sofern die Offenlegung nicht vollständig erfolgt, droht die Einleitung eines Ordnungsgeldverfahrens durch das Bundesamt für Justiz.
17.12.2024
eureos goes to Prag: Unser Betriebsausflug 2024
Ende August trafen sich die Mitarbeitenden der eureos-Standorte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg und Erfurt in der tschechischen Hauptstadt Prag zu einem gemeinsamen Betriebsausflug. Neben Kultur und kulinarischen Highlights stand vor allem der Teamgeist im Mittelpunkt.
09.09.2024
eureos erhält Auszeichnung von FOCUS Money als Top Steuerberater 2024
Im bundesweiten Steuerberatertest des Magazins FOCUS Money wurde eureos erneut als eine der besten Steuerberatungsgesellschaften Deutschlands ausgezeichnet.
13.06.2024
Offenlegung von Jahresabschlüssen 2022 – kein Ordnungsgeldverfahren
Kaufleute und Handelsgesellschaften sind zur Aufstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet. Insbesondere Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, ihre Rechnungslegungsunterlagen beim Bundesanzeiger auf elektronischem Weg offenzulegen. Bei Fristversäumnis oder sofern die Offenlegung nicht vollständig erfolgt, droht ein Ordnungsgeldverfahren durch das Bundesamt für Justiz.
03.01.2024
eureos unternimmt kulturelle und kulinarische Reise in das Saale-Unstrut Gebiet
Unser diesjähriger Betriebsausflug führte die eureos-Mitarbeiter nach Sachsen-Anhalt.
28.08.2023
Erneute Fristverlängerung zur Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen
Nach bereits zahlreichen Fristverlängerungen zur Schlussabrechnung der Corona-Überbrückungshilfen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 11. August 2023 eine weitere Verlängerung verkündet. Die reguläre Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung endet nun am 31. Oktober 2023. Auf Antrag kann die Frist im Einzelfall bis zum 31. März 2024 verlängert werden.
17.08.2023
eureos erneut von FOCUS Money als „Platzhirsch“ ausgezeichnet
In der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins FOCUS Money wird eureos wieder als TOP Steuerberater 2023 für die „umfassende Beratung auf höchstem Niveau“ von Konzernen, mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen ausgezeichnet.
09.06.2023
Veranstaltungen mit Annegret Fehlisch
Save the Date: 11. eureos OPEN WATER CUP
Das etwas andere Netzwerktreffen