Annegret Fehlisch

Annegret Fehlisch

Senior Associate, Steuerberaterin
Dipl.-Kauffrau

Annegret Fehlisch ist gebürtige Dresdnerin und studierte Betriebswirtschaftslehre an der TU Bergakademie Freiberg.

Von 2003 bis 2012 war sie in der Wirtschaftsprüfung bei der KPMG AG in Dresden als Prüfungsassistentin und Prüfungsleiterin tätig, 2008 wurde sie zur Steuerberaterin bestellt. Ihre Schwerpunkte lagen in der Prüfung von Jahresabschlüssen von Kapital- und Personengesellschaften im öffentlichen Bereich, Industrieunternehmen und im Gesundheitswesen nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen.

Anschließend war Annegret Fehlisch die Leiterin Finanzen und Buchhaltung bei einem international tätigen Automobilzulieferer.

Seit Mai 2019 ist sie für die eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft tätig.

Beratungsschwerpunkte

Beratung von Kapital- und Personengesellschaften insbesondere bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
Laufende Beratung zu handels- und steuerbilanzrechtlichen Sachverhalten sowie die Betreuung von steuerlichen Außenprüfungen

Engagement und Mitgliedschaften

Mitglied im Fachausschuss Recht und Steuern der IHK Dresden

Privat

genießt die verheiratete Mutter von zwei Söhnen ihre Freizeit mit der Familie. Sie liebt Reisen und Aktivitäten in der Natur sowie Theater- und Konzertbesuche.

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    Kontakt

    eureos gmbh
    steuerberatungsgesellschaft
    rechtsanwaltsgesellschaft

    Kramergasse 4
    01067 Dresden

    Telefon: +49 (0) 351 4976 15312
    Telefax: +49 (0) 351 4976 1599

    a.fehlisch@eureos.de

    Newsbeiträge von Annegret Fehlisch

    Offenlegung von Jahresabschlüssen 2022 – kein Ordnungsgeldverfahren

    Kaufleute und Handelsgesellschaften sind zur Aufstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet. Insbesondere Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, ihre Rechnungslegungsunterlagen beim Bundesanzeiger auf elektronischem Weg offenzulegen. Bei Fristversäumnis oder sofern die Offenlegung nicht vollständig erfolgt, droht ein Ordnungsgeldverfahren durch das Bundesamt für Justiz.

    03.01.2024

    Unternehmens- und Konzernsteuerrecht

    eureos unternimmt kulturelle und kulinarische Reise in das Saale-Unstrut Gebiet

    Unser diesjähriger Betriebsausflug führte die eureos-Mitarbeiter nach Sachsen-Anhalt.

    28.08.2023

    Erneute Fristverlängerung zur Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen

    Nach bereits zahlreichen Fristverlängerungen zur Schlussabrechnung der Corona-Überbrückungshilfen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 11. August 2023 eine weitere Verlängerung verkündet. Die reguläre Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung endet nun am 31. Oktober 2023. Auf Antrag kann die Frist im Einzelfall bis zum 31. März 2024 verlängert werden.

    17.08.2023

    Unternehmens- und Konzernsteuerrecht

    eureos erneut von FOCUS Money als „Platzhirsch“ ausgezeichnet

    In der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins FOCUS Money wird eureos wieder als TOP Steuerberater 2023 für die „umfassende Beratung auf höchstem Niveau“ von Konzernen, mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen ausgezeichnet.

    09.06.2023