Christina Walter

Christina Walter

Partnerin, Steuerberaterin
Dipl.-Ing.-Ökonom

Christina Walter wurde 1960 in Königs Wusterhausen geboren. Nach ihrem Studium an der Technischen Universität Dresden arbeitete sie als Prüferin bei der Staatlichen Finanzrevision im Bereich Maschinenbau.

1990 bis 2009 war Christina Walter in der Wirtschaftsprüfung und später der Steuerabteilung von Arthur Andersen (ab 2002 Ernst & Young) in Dresden tätig. Ihre Schwerpunkte liegen auf der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen für Kapital- und Personengesellschaften sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten, z. B. die Betreuung von Betriebsprüfungen. Daneben war sie für die Ausbildung von Mitarbeitern verantwortlich.

1995 wurde Christina Walter zur Steuerberaterin bestellt. Im Oktober 2009 machte sie sich als Steuerberaterin selbstständig. Seit 2009 ist sie Partnerin der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft.

Beratungsschwerpunkte

Beratung von Kapital- und Personengesellschaften, insbesondere bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
Laufende Beratung zu handels- und steuerbilanzrechtlichen Sachverhalten sowie die Betreuung von steuerlichen Außenprüfungen

Kooperationen

Bei eureos arbeiten wir eng mit unseren Kolleginnen und Kollegen zusammen, wir begleiten Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation umfassend im Arbeits- und Sozialrecht, im IT- und Datenschutzrecht sowie im Insolvenzrecht, mit steuerlicher Beratung von Projekten und Kooperationen, der strategischen Planung, bei Jahresabschlüssen und Steuererklärungen.

Lehr- und Ausbildungstätigkeit

Christina Walter leitet das interne Wissensmanagement der eureos-Gruppe.

Privat

schlägt ihr Herz für ihre zwei Enkelkinder, ihren Garten und den Dresdner Fußball.

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    Kontakt

    eureos gmbh
    steuerberatungsgesellschaft
    rechtsanwaltsgesellschaft

    Kramergasse 4
    01067 Dresden

    Telefon: +49 (0) 351 4976 1504
    Telefax: +49 (0) 351 4976 1599

    c.walter@eureos.de

    Newsbeiträge von Christina Walter

    Offenlegung von Jahresabschlüssen 2022 – kein Ordnungsgeldverfahren

    Kaufleute und Handelsgesellschaften sind zur Aufstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet. Insbesondere Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, ihre Rechnungslegungsunterlagen beim Bundesanzeiger auf elektronischem Weg offenzulegen. Bei Fristversäumnis oder sofern die Offenlegung nicht vollständig erfolgt, droht ein Ordnungsgeldverfahren durch das Bundesamt für Justiz.

    03.01.2024

    Unternehmens- und Konzernsteuerrecht

    eureos unternimmt kulturelle und kulinarische Reise in das Saale-Unstrut Gebiet

    Unser diesjähriger Betriebsausflug führte die eureos-Mitarbeiter nach Sachsen-Anhalt.

    28.08.2023

    Erneute Fristverlängerung zur Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen

    Nach bereits zahlreichen Fristverlängerungen zur Schlussabrechnung der Corona-Überbrückungshilfen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 11. August 2023 eine weitere Verlängerung verkündet. Die reguläre Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung endet nun am 31. Oktober 2023. Auf Antrag kann die Frist im Einzelfall bis zum 31. März 2024 verlängert werden.

    17.08.2023

    Unternehmens- und Konzernsteuerrecht

    eureos erneut von FOCUS Money als „Platzhirsch“ ausgezeichnet

    In der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins FOCUS Money wird eureos wieder als TOP Steuerberater 2023 für die „umfassende Beratung auf höchstem Niveau“ von Konzernen, mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen ausgezeichnet.

    09.06.2023

    Berater im Fokus – Christina Walter

    Steuerberaterin Christina Walter ist seit der Gründung von eureos 2009 Partnerin und spezialisiert auf die Beratung von Kapital- und Personengesellschaften. Privat schlägt ihr Herz für ihre zwei Enkelkinder, ihren Garten und den Dresdner Fußball.

    23.08.2020

    Bestrafung für Übererfüllung der Pflichten bei verspäteter Offenlegung?

    Kleinstkapitalgesellschaften können ihre Offenlegungspflichten dadurch erfüllen, dass sie die Bilanz in elektronischer Form beim Betreiber des Bundesanzeigers einreichen und einen Hinterlegungsauftrag erteilen. Hinterlegte Jahresabschlüsse können nur kostenpflichtig auf Antrag abgerufen werden, sind also nicht von jedem einzusehen.

    11.11.2016

    Aufstockung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG in einem Folgejahr – BMF Schreiben vom 15. Januar 2016

    Das BMF äußert sich in seinem Schreiben vom 15. Januar 2016 zu einem BFH-Urteil vom 12. November 2014. Dort entscheiden die Richter des Bundesfinanzhofes, dass der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraumes auch in einem Folgejahr nach der ursprünglichen Beanspruchung bis zum gesetzlichen Höchstbetrag aufgestockt werden kann.

    20.01.2016

    Fachbeitrag über die Übergangsregelung des BMF zur Herstellungskostenuntergrenze

    Das Thema „Herstellungskosten: EStÄR 2012“ ist Top-Thema des letzten Finance-Newsletters der Haufe-Gruppe. Das Autorenteam StB Sören Münch, Christian Fricke und Thomas Gross informieren darin über die Übergangsregelung des BMF zur Herstellungskostenuntergrenze.

    01.04.2014

    E-Bilanz: BMF veröffentlicht endgültiges Anwendungsschreiben

    Das BMF hat am 28. September 2011 das finale Anwendungsschreiben zur E-Bilanz veröffentlicht. Im Vergleich zum Entwurf vom 1.Juli 2011 ergeben sich einige Änderungen:

    30.09.2011