Sarah Schulze
Sarah Schulze wurde 1989 in Rochlitz geboren und studierte Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur in Leipzig.
Nach Abschluss ihres Studiums im Jahr 2012 nahm sie ihre Tätigkeit als Assistentin bei der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft auf. In dieser Zeit spezialisierte sie sich auf die steuerliche Beratung von Unternehmen, insbesondere der Tourismusbranche und des produzierenden Gewerbes.
Im März 2017 wurde sie zur Steuerberaterin bestellt.
Beratungsschwerpunkte
Steuerliche Beratung von Unternehmen verschiedener Rechtsformen, insbesondere der Tourismusbranche und des produzierenden Gewerbes, in allen laufenden steuerlichen Fragen sowie im Rahmen von Außenprüfungen.
Lehr- und Ausbildungstätigkeit
Sarah Schulze ist Dozentin zu steuerlichen Themen an der Universität Leipzig.
Privat
ist Sarah Schulze seit Kindesalter im Rock’n’Roll-Tanz aktiv, als Tänzerin sowie als ehrenamtliche Trainerin. Ausgleich findet sie bei ausgiebigen Spaziergängen an den Markkleeberger Seen.
Newsbeiträge von Sarah Schulze
eureos goes to Prag: Unser Betriebsausflug 2024
Ende August trafen sich die Mitarbeitenden der eureos-Standorte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg und Erfurt in der tschechischen Hauptstadt Prag zu einem gemeinsamen Betriebsausflug. Neben Kultur und kulinarischen Highlights stand vor allem der Teamgeist im Mittelpunkt.
09.09.2024
eureos erhält Auszeichnung von FOCUS Money als Top Steuerberater 2024
Im bundesweiten Steuerberatertest des Magazins FOCUS Money wurde eureos erneut als eine der besten Steuerberatungsgesellschaften Deutschlands ausgezeichnet.
13.06.2024
Update: Stellungnahme des Bundesrats zum Wachstumschancengesetz
Der Bundesrat veröffentlichte am 20. Oktober 2023 seine Stellungnahme (BR-Drs. 433/23 Beschluss) für das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz).
25.10.2023
BFH zum Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
In seinem jüngsten Urteil setzt der BFH (V R 16/21) seine Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen fort: Demnach scheidet der Vorsteuerabzug aus, sofern die (umsatzsteuerliche) Freigrenze in Höhe von EUR 110 überschritten wird. Bei der Ermittlung dieser Freigrenze sind auch die Kosten für den „äußeren Rahmen“ der Betriebsveranstaltung zu berücksichtigen, wenn es sich umsatzsteuerlich um eine einheitliche Leistung handelt.
22.09.2023
eureos unternimmt kulturelle und kulinarische Reise in das Saale-Unstrut Gebiet
Unser diesjähriger Betriebsausflug führte die eureos-Mitarbeiter nach Sachsen-Anhalt.
28.08.2023
eureos erneut von FOCUS Money als „Platzhirsch“ ausgezeichnet
In der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins FOCUS Money wird eureos wieder als TOP Steuerberater 2023 für die „umfassende Beratung auf höchstem Niveau“ von Konzernen, mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen ausgezeichnet.
09.06.2023
BFH zur Abfärbung bei gewerblichen Beteiligungseinkünften
Der Bundesfinanzhof hat sich mit Urteil vom 6. Juni 2019 (Az. IV R 30/16) zur Verfassungsmäßigkeit von § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG sowie § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG im Zusammenhang mit der Abfärbung der Gewerblichkeit aufgrund der Beteiligung von einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft an einer gewerblich tätigen Personengesellschaften geäußert.
06.08.2019
Steuerberaterzuwachs bei eureos
Wir gratulieren unserer langjährigen Mitarbeiterin Sarah Schulze zur Bestellung als Steuerberaterin.
21.03.2017