Sarah Schulze

Sarah Schulze

Senior Associate, Steuerberaterin
B.A.

Sarah Schulze wurde 1989 in Rochlitz geboren und studierte Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur in Leipzig.

Nach Abschluss ihres Studiums im Jahr 2012 nahm sie ihre Tätigkeit als Assistentin bei der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft auf. In dieser Zeit spezialisierte sie sich auf die steuerliche Beratung von Unternehmen, insbesondere der Tourismusbranche und des produzierenden Gewerbes.

Im März 2017 wurde sie zur Steuerberaterin bestellt.

Beratungsschwerpunkte

Steuerliche Beratung von Unternehmen verschiedener Rechtsformen, insbesondere der Tourismusbranche und des produzierenden Gewerbes, in allen laufenden steuerlichen Fragen sowie im Rahmen von Außenprüfungen.

Lehr- und Ausbildungstätigkeit

Sarah Schulze ist Dozentin zu steuerlichen Themen an der Universität Leipzig.

Privat

ist Sarah Schulze seit Kindesalter im Rock’n’Roll-Tanz aktiv, als Tänzerin sowie als ehrenamtliche Trainerin. Ausgleich findet sie bei ausgiebigen Spaziergängen an den Markkleeberger Seen.

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    Kontakt

    eureos gmbh
    steuerberatungsgesellschaft
    rechtsanwaltsgesellschaft

    Nikolaistraße 3 – 9 (Specks Hof)
    04109 Leipzig

    Telefon: +49 (0) 341 9999 2115
    Telefax: +49 (0) 341 9999 2121

    s.schulze@eureos.de

    Newsbeiträge von Sarah Schulze

    Update: Stellungnahme des Bundesrats zum Wachstumschancengesetz

    Der Bundesrat veröffentlichte am 20. Oktober 2023 seine Stellungnahme (BR-Drs. 433/23 Beschluss) für das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz).

    25.10.2023

    Unternehmens- und Konzernsteuerrecht

    BFH zum Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen

    In seinem jüngsten Urteil setzt der BFH (V R 16/21) seine Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen fort: Demnach scheidet der Vorsteuerabzug aus, sofern die (umsatzsteuerliche) Freigrenze in Höhe von EUR 110 überschritten wird. Bei der Ermittlung dieser Freigrenze sind auch die Kosten für den „äußeren Rahmen“ der Betriebsveranstaltung zu berücksichtigen, wenn es sich umsatzsteuerlich um eine einheitliche Leistung handelt.

    22.09.2023

    eureos unternimmt kulturelle und kulinarische Reise in das Saale-Unstrut Gebiet

    Unser diesjähriger Betriebsausflug führte die eureos-Mitarbeiter nach Sachsen-Anhalt.

    28.08.2023

    eureos erneut von FOCUS Money als „Platzhirsch“ ausgezeichnet

    In der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins FOCUS Money wird eureos wieder als TOP Steuerberater 2023 für die „umfassende Beratung auf höchstem Niveau“ von Konzernen, mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen ausgezeichnet.

    09.06.2023

    BFH zur Abfärbung bei gewerblichen Beteiligungseinkünften

    Der Bundesfinanzhof hat sich mit Urteil vom 6. Juni 2019 (Az. IV R 30/16) zur Verfassungsmäßigkeit von § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG sowie § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG im Zusammenhang mit der Abfärbung der Gewerblichkeit aufgrund der Beteiligung von einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft an einer gewerblich tätigen Personengesellschaften geäußert.

    06.08.2019

    Steuerberaterzuwachs bei eureos

    Wir gratulieren unserer langjährigen Mitarbeiterin Sarah Schulze zur Bestellung als Steuerberaterin.

    21.03.2017