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Anbieterkennzeichnungspflichten auf Websites, in E-Mails und Geschäftsbriefen
Praktisch jeder Anbieter einer Internetseite ist verpflichtet, bestimmte Angaben zu seiner Person und seinem Unternehmen zu veröffentlichen. Diese sogenannte Anbieterkennzeichnungspflicht erstreckt sich ebenso auf geschäftliche E-Mails und Geschäftsbriefe.
01.10.2014