Fachnews
Finanzverwaltung bestätigt Anerkennung von Rückstellungen für Kostenüberdeckungen in der Steuerbilanz

Am 22. November 2013 hob das Bundesministerium der Finanzen das BMF-Schreiben vom 28. November 2011 zu den Grundsätzen zur steuerlichen Anerkennung von Rückstellungen für Verrechnungsverpflichtungen auf. Danach sollten sog. Verrechnungsverpflichtungen in der Steuerbilanz als nicht zu berücksichtigende schwebende Geschäfte behandelt werden. Basierend darauf wurden seitens der Finanzverwaltung bisher die Bildung der Rückstellungen für Kostenüberdeckung bei Wasser- und Abwasserentsorgern sowie die Bildung der Rückstellungen für Mehrerlösabschöpfung sowie für periodenübergreifende Saldierung bei Energieversorgern in der Steuerbilanz dem Grunde nach versagt.

12.12.2013

Dr. Ralph Bartmuß, Rechtsanwalt, Steuerberater

Cindy Budnick, Steuerberaterin

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner
Dr. Ralph Bartmuß
Dr. Ralph Bartmuß

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater

eureos Infoservice

Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

Jetzt anmelden