Am 22. November 2013 hob das Bundesministerium der Finanzen das BMF-Schreiben vom 28. November 2011 zu den Grundsätzen zur steuerlichen Anerkennung von Rückstellungen für Verrechnungsverpflichtungen auf. Danach sollten sog. Verrechnungsverpflichtungen in der Steuerbilanz als nicht zu berücksichtigende schwebende Geschäfte behandelt werden. Basierend darauf wurden seitens der Finanzverwaltung bisher die Bildung der Rückstellungen für Kostenüberdeckung bei Wasser- und Abwasserentsorgern sowie die Bildung der Rückstellungen für Mehrerlösabschöpfung sowie für periodenübergreifende Saldierung bei Energieversorgern in der Steuerbilanz dem Grunde nach versagt.
Dr. Ralph Bartmuß, Rechtsanwalt, Steuerberater
Cindy Budnick, Steuerberaterin