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Thüringer Debatte zur Kulturpolitik: RA Dr. Almuth Werner referiert zu innovativen Rechtsformen für die Kultur

Im Rahmen einer Veranstaltung der Landesgruppe Thüringen der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V. am 13. Februar 2017 in Erfurt stellte Frau Dr. Werner die Vor- und Nachteile innovativer Rechtsformen für regionale und überregionale Kulturprojekte dar.

28.03.2017

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Thüringer Debatte zur Kulturpolitik“ greift die Kulturpolitische Gesellschaft, Landesgruppe Thüringen, in Kooperation mit der Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen, seit 2013 gegenwärtige kulturpolitische Themen auf. Ziel des diesjährigen Jahresthemas „Innovation“ ist es, die innovativen institutionell-rechtlichen und finanziellen Ausgangsbedingungen in den Blick zu nehmen.

Den Anfang der in diesem Jahr geplanten Vorträge machte am 13. Februar 2017 die Leipziger Rechtsanwältin Dr. Almuth Werner mit ihrem Beitrag zum Thema „Von Genossenschaften, Zweckverbänden und gGmbHs. Innovative Rechtsformen für die Kultur“. Anhand von Praxisbeispielen beleuchtete die Spezialistin für Gesellschaftsrecht unterschiedliche Rechtsformen auf ihre Möglichkeiten, Vor- und Nachteile für regionale und überregionale Kulturprojekte. Im Mittelpunkt standen dabei institutionell-rechtliche Körperschaften (Verein/Förderverein, (g)GmbH, (g)AG, Zweckverband, Genossenschaft) sowie die Stiftung. Darüber hinaus kamen Kombinationsmöglichkeiten der verschiedenen Rechtsformen sowie deren steuerliche Auswirkungen und Möglichkeiten zur Sprache.

Zahlreiche interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer folgten der Einladung in die Kleine Synagoge in Erfurt. Eine wichtige Erkenntnis des Abends war die Tatsache, dass es die innovative Rechtsform schlechthin nicht gibt, sondern dass es vor allem auf die individuelle Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen ankommt, die im Zusammenspiel und Spannungsfeld von Zweckverwirklichung und handelnden Personen zum Tragen kommen.

Die anschließende lebhafte Diskussion drehte sich vor allem um die unterschiedliche Prägung einzelner Rechtsformen durch entsprechende Satzungsgestaltungen. Dabei waren es nicht zuletzt Betrachtungen, die sich auf das Verhältnis von partizipativen Arbeitsstrukturen und/oder hierarchischer Binnenorganisation konzentrierten. Vor dem Hintergrund einer sich vielfach freiwillig, gelegentlich zwangsweise neu organisierenden höchst dynamischen Kulturlandschaft, zwischen Innovation, Veränderung und Bewahrung, Neugründung, Ausgründung und Zusammenlegung, spielt die interne und externe Ausgestaltung der eigenen Organisationsform kulturpolitisch eine immer wichtiger werdende Rolle.

Gern beraten wir Sie hierzu persönlich.

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Dr. Almuth Werner, Rechtsanwältin

Dr. Ralph Bartmuß, Rechtsanwalt, Steuerberater

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