eureos Online-Seminar: Kleine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

Intensiv-Update zum Jahressteuergesetz 2020 und dessen Regelungen für gemeinnützige Körperschaften

20. Mai 2021, 09:30 - 12:30 Uhr
Online

Inhalt

Das Jahressteuergesetz 2020 setzt einige der lang diskutierten und erwarteten Änderungen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts der Abgabeordnung (AO) um. Es ist die erste große Änderung der AO nach dem Jahr 2013.

Zu diesen Änderungen gehört die Konkretisierung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit (§ 57 AO). Nach den neu eingefügten Absätzen 3 und 4 könnten künftig Servicegesellschaften und Holding-Gesellschaften, die ausschließlich Anteile an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften halten, gemeinnützig sein. Und auch bereits bestehende gemeinnützige Körperschaften profitieren von der Neuregelung, wenn sie mit anderen gemeinnützigen Trägern zusammenarbeiten.

Die Regelungen zur Mittelweitergabe (§ 58 Nr. 1 und 2 AO) wurden zu einer einheitlichen Nummer zusammengefasst und damit deren Voraussetzungen erleichtert. Weiterhin wurden Freigrenzen (§ 64 AO) und Freibeträge (Übungsleiterpauschale, Ehrenamtspauschale) angepasst und Erleichterungen für kleine gemeinnützige Körperschaften eingeführt, z. B. durch die Nichtgeltung des Grundsatzes zeitnaher Mittelverwendung (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO) für diese.

Die wichtigsten Neuerungen stellten wir Ihnen in unserem Online-Seminar vor und zeigten Ihnen erforderlichen Handlungsbedarf – auch im Bereich von Satzungsänderungen.

Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme!

Agenda

9:30 – 10:15 Uhr Übersicht Änderungskatalog, u.a.

  • Neue gemeinnützige Zwecke, neue Zweckbetriebe
  • Freigrenzen, Freibeträge, Spendenrecht
  • Vorteile für kleine Körperschaften (z. B. Nichtgeltung zeitnahe Mittelverwendung)

10:15 – 11:15 Uhr Die Konkretisierung des Unmittelbarkeitsgebots, § 57 Abs. 3 und 4 AO

  • Grundsatz der Unmittelbarkeit
  • Gemeinnützige Servicegesellschaften: Voraussetzungen und steuerliche Folgen
  • Auswirkungen bei bereits gemeinnützigen Körperschaften
  • Gemeinnützige Holdinggesellschaften
  • Fahrplan in die Gemeinnützigkeit

11:15 – 11:30 Uhr Pause

11:30 – 12:30 Uhr Mittelweiterleitung, § 58 Nr. 1 (neu) AO

  • Ausnahme vom Grundsatz der Unmittelbarkeit, Erleichterungen
  • Förderkörperschaften
  • Neue Vertrauensschutzregelungen

 

Referentinnen

Dr. Almuth Werner, Partnerin, Rechtsanwältin
eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft

Dr. Almuth Werner, Jahrgang 1972, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg und Göttingen sowie Italienisch an der Università per Stranieri, Perugia. Von 1997 bis 2000 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Klaus Vieweg am Institut für Recht und Technik, Universität Erlangen-Nürnberg. Dort promovierte sie zum Dr. jur. mit einer Arbeit zur Zustiftung.

Sie berät v. a. gemeinnützige Körperschaften (NPO), bezüglich ihrer äußeren und internen Strukturen, zu Compliance, Umstrukturierungen, der laufenden Tätigkeit wie Projekten und Kooperationen. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Beratung zu selbstständigen und unselbstständigen Stiftungen, Vereinen und Verbänden, so wie kirchlichen Einrichtungen. Auch die Vorbereitung und Begleitung von Organ- und Gremiensitzungen sowie die Vermögensnachfolgeberatung gehören zu ihrem Kompetenzbereich. Durch ihre langjährige berufliche wie ehrenamtliche praktische Erfahrung ist sie eine gefragte Expertin der Branche.

Doreen Adam, Partnerin, Steuerberaterin
eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft

1977 in Bautzen geboren, arbeitete Doreen Adam nach erfolgreichem Studienabschluss an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung in Meißen zwei Jahre im Lohnsteuerreferat der damaligen Oberfinanzdirektion Chemnitz.

Von 2001 bis 2010 war sie in der Steuerabteilung von Arthur Andersen (ab 2002 Ernst & Young) in Dresden beschäftigt und spezialisierte sich auf die steuerliche Beratung von gemeinnützigen Körperschaften. 2006 wurde Doreen Adam zur Steuerberaterin bestellt. Im Jahr 2017 erhielt sie die Anerkennung zur Fachberaterin für das Gesundheitswesen (DStV e.V.). Beratungsschwerpunkt von Doreen Adam ist u.a. die Beratung von gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen und ihrer Tochtergesellschaften in allen laufenden steuerlichen Fragen, bei steuerlichen Außenprüfungen sowie Umstrukturierungen.

 

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartnerinnen
Doreen Adam
Doreen Adam

Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin für das Gesundheitswesen (DStV e. V.)

Dr. Almuth Werner
Dr. Almuth Werner

Partnerin, Rechtsanwältin

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

    Jetzt anmelden