Rechtsberatung
Rechtsberatung

Unsere rechtlichen Beratungsleistungen richten sich an mittlere und große Wirtschaftsunternehmen, öffentliche Einrichtungen, wie Kommunen und kommunale Betriebe in jeglicher Rechtsform, Verbände und Stiftungen. Wir beraten auf allen wichtigen Gebieten des Zivil- und Verwaltungsrechts, darunter im Gesellschafts- und Arbeitsrecht, IT-Recht, Medizinrecht, Stiftungsrecht und dem kommunalen Abgabenrecht.

Unsere Anwälte verfügen über umfassendes juristisches Können und individuelle praktische Erfahrungen. Gute Beratung beschränkt sich nicht auf einzelne Aspekte eines Projekts. Erfolgreiche Rechtsberatung geht Hand in Hand mit der Steuerberatung und den Kenntnissen auf verschiedenen Rechtsgebieten – für ein optimales Ergebnis.

Als wirtschaftsberatende Kanzlei verfolgen wir den Ansatz, dass das Recht kein Selbstzweck ist, sondern ein Gestaltungsmittel zur Erreichung der Ziele, die Sie, unsere Mandanten, uns vorgeben. Gerne begleiten wir Sie im Team bereits bei der Zieldefinition Ihres Vorhabens.

Fachnews

Der EuGH konkretisiert das Wesentlichkeitskriterium bei Inhouse-Vergaben!

Mit seinem Urteil vom 15. Januar 2026 (C-692/23 – AVR-Afvalverwerking BV) präzisiert der EuGH das Wesentlichkeitskriterium bei Inhouse-Vergaben in kommunalen Konzernstrukturen. Die Prüfung der Inhouse-Fähigkeit darf nicht allein am Umsatz des zu beauftragenden Unternehmens erfolgen. Damit werden die Anforderungen an vergaberechtsfreie Direktbeauftragungen verschärft.

23. Februar 2026

Empfänger der Verwaltungsdienstleistungen für eine nicht rechtsfähige Stiftung ist nicht das Sondervermögen, aber der Stifter

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 5. Dezember 2024 (V R13/22) die umsatz-steuerliche Relevanz der vom Treuhänder einer nicht rechtsfähigen Stiftung erbrachten Verwaltungsdienstleistungen angenommen und bestätigt damit seine frühere Rechtsprechung zur Steuerbarkeit dieser Leistungen bezogen auf ein Sondervermögen. Das Urteil hat eine praktisch hohe Relevanz, da es weit mehr nicht rechtsfähige Stiftungen (auch „Treuhandstiftung“ oder „unselbständige Stiftung“) gibt als rechtsfähige Stiftungen.

20. Februar 2026

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