Unternehmens- und Konzernsteuerrecht
Unternehmens- und Konzernsteuerrecht

Die Beratung im Unternehmens- und Konzernsteuerrecht ist eine der Kerndisziplinen von eureos und die Grundlage unserer weiterführenden Beratung in Spezialgebieten. Sie beinhaltet die umfassende Beratung von Unternehmen in allen steuerlichen Fragen des wirtschaftlichen Lebens. Aus der Analyse des steuerlichen Ist-Zustandes, der Erfüllung allgemeiner steuerlicher Pflichten und Problemlösungen ergeben sich Ansatzpunkte für die Gestaltungsberatung. Im Rahmen des Unternehmens- und Konzernsteuerrechtes sind wir kompetenter Ansprechpartner für unternehmenssteuerrechtliche Fragen.

Unsere Leistungen für Sie

  • Tax Compliance
  • Beratungsleistungen in den steuerlichen Kernbereichen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer)
  • Betriebsprüfungen
  • Gestaltungsberatung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Bilanzsteuerrecht

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Arell Buchta
Arell Buchta

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater
Fachberater für internationales Steuerrecht

Ines Kanitz
Ines Kanitz

Partnerin, Steuerberater

Enrico Klar
Enrico Klar

Partner, Steuerberater
Certified Tax Compliance Officer, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.), Zertifizierter Berater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU / ISM gGmbH)

Katja Knittel
Katja Knittel

Partnerin, Steuerberaterin
Fachberaterin für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)

Sören Münch
Sören Münch

Partner, Steuerberater

Isabelle Schiener
Isabelle Schiener

Partnerin, Steuerberaterin

Sarah Schulze
Sarah Schulze

Senior Associate, Steuerberaterin

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    Fachnews

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    Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 10. Februar 2026 – II ZR 71/24 - mit der Wirksamkeit einer sog. Call-Option im Rahmen von Managerbeteiligungsprogrammen auseinandergesetzt und hierbei seine bisherige Rechtsprechung zu sog. freien Hinauskündigungsklauseln weiter präzisiert.

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    BZSt: Aufhebung der Auflage zur MURI-Meldung

    Die in der Freistellungsbescheinigung enthaltene Auflage zur Einreichung einer jährlichen Meldung über freigestellte Kapitalerträge (sog. MURI-Meldung) wurde durch eine Allgemeinverfügung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

    23. April 2026

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