Rechtsberatung
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Unsere rechtlichen Beratungsleistungen richten sich an mittlere und große Wirtschaftsunternehmen, öffentliche Einrichtungen, wie Kommunen und kommunale Betriebe in jeglicher Rechtsform, Verbände und Stiftungen. Wir beraten auf allen wichtigen Gebieten des Zivil- und Verwaltungsrechts, darunter im Gesellschafts- und Arbeitsrecht, IT-Recht, Medizinrecht, Stiftungsrecht und dem kommunalen Abgabenrecht.

Unsere Anwälte verfügen über umfassendes juristisches Können und individuelle praktische Erfahrungen. Gute Beratung beschränkt sich nicht auf einzelne Aspekte eines Projekts. Erfolgreiche Rechtsberatung geht Hand in Hand mit der Steuerberatung und den Kenntnissen auf verschiedenen Rechtsgebieten – für ein optimales Ergebnis.

Als wirtschaftsberatende Kanzlei verfolgen wir den Ansatz, dass das Recht kein Selbstzweck ist, sondern ein Gestaltungsmittel zur Erreichung der Ziele, die Sie, unsere Mandanten, uns vorgeben. Gerne begleiten wir Sie im Team bereits bei der Zieldefinition Ihres Vorhabens.

Fachnews

Verhängung von Bußgeldern gegen Unternehmen: EuGH stellt Schuldfähigkeit juristischer Personen klar

Im deutschen Recht waren Bußgeldverfahren unmittelbar gegen Unternehmen bislang nur eingeschränkt möglich. Ein Bußgeld konnte nach deutschem Recht nur dann gegenüber einem Unternehmen verhängt werden, wenn dem Unternehmen ein Handeln eines Organs oder Vertreters gemäß § 30 OWiG zugerechnet werden konnte. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) stellt nun klar, dass dies dem in Art. 83 DSGVO geregelten Regime der unmittelbaren Unternehmenshaftung widerspricht.

29. April 2024

Legaler Rausch bei der Arbeit? – Das Cannabisgesetz und seine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

Das Cannabisgesetz (CanG) legalisiert per 1. April 2024 unter anderem den Eigenkonsum. Es enthält aber keinerlei Reglungen zum Umgang am Arbeitsplatz. Damit geht zwar kein Freifahrtschein für Arbeitnehmer einher, allerdings sollten Arbeitgeber jetzt tätig werden, wenn sie den Konsum von Cannabis im Betrieb unterbinden wollen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Konsum von Cannabis – unter Rückgriff auf die zum Alkohol entwickelten Grundsätze – untersagt werden. Gleichzeitig ergibt sich insbesondere unter dem Gesichtspunkt unfallversicherungsrechtlicher Relevanz ein Prüfungs- und ggf. Anpassungsbedarf vorhandener Regelungen im Betrieb.

29. April 2024

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