Rechtsberatung
Rechtsberatung

Unsere rechtlichen Beratungsleistungen richten sich an mittlere und große Wirtschaftsunternehmen, öffentliche Einrichtungen, wie Kommunen und kommunale Betriebe in jeglicher Rechtsform, Verbände und Stiftungen. Wir beraten auf allen wichtigen Gebieten des Zivil- und Verwaltungsrechts, darunter im Gesellschafts- und Arbeitsrecht, IT-Recht, Medizinrecht, Stiftungsrecht und dem kommunalen Abgabenrecht.

Unsere Anwälte verfügen über umfassendes juristisches Können und individuelle praktische Erfahrungen. Gute Beratung beschränkt sich nicht auf einzelne Aspekte eines Projekts. Erfolgreiche Rechtsberatung geht Hand in Hand mit der Steuerberatung und den Kenntnissen auf verschiedenen Rechtsgebieten – für ein optimales Ergebnis.

Als wirtschaftsberatende Kanzlei verfolgen wir den Ansatz, dass das Recht kein Selbstzweck ist, sondern ein Gestaltungsmittel zur Erreichung der Ziele, die Sie, unsere Mandanten, uns vorgeben. Gerne begleiten wir Sie im Team bereits bei der Zieldefinition Ihres Vorhabens.

Fachnews

BFH-Urteil: Keine Schenkungssteuer bei gesellschafter-bezogener Kapitalrücklage

In einem aktuellen Verfahren zur Schenkungssteuer hat sich der Bundesfinanzhof mit der Frage beschäftigt, ob Einzahlungen eines Gesellschafters in die Kapitalrücklage einer GmbH steuerlich als Zuwendung an die anderen Gesellschafter behandelt werden müssen, wenn die Gesellschafter vereinbaren, dass die Einzahlungen dem jeweils leistenden Gesellschafter zugeordnet werden (BFH, Beschluss vom 6. Juni 2025 – Az. II B 43/24 (AdV)). Die Entscheidung wirft wichtige Fragen zur steuerlichen Bewertung von Kapitalzuführungen auf.

18. Juli 2025

Neues vom BMF zur E-Rechnungspflicht

Ab dem 1. Januar 2025 gilt grundsätzlich für inländische Umsätze zwischen im Inland ansässigen Unternehmen eine Pflicht zur Nutzung von E-Rechnungen. Mit dem Entwurf vom 25. Juni 2025 ergänzt und präzisiert das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die bestehenden Regelungen zur E-Rechnung. Die aktuellen Anpassungen enthalten wichtige Klarstellungen, die Unternehmen für die Umsetzung der E-Rechnungspflicht kennen sollten. Das BMF hat – wegen der großen Bedeutung für alle Beteiligten – bereits den Entwurf auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat und verschiedenen Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Eine Veröffentlichung des endgültigen Schreibens soll im vierten Quartal 2025 erfolgen.

17. Juli 2025

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