Besteuerung der öffentlichen Hand und NPOs
Besteuerung der öffentlichen Hand und NPOs

Juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) sowie gemeinnützige Organisationen (Non-Profit-Organisationen, NPO) verfolgen vornehmlich ihre satzungsgemäß hoheitlichen bzw. steuerbegünstigten Aufgaben. Rein wirtschaftliche Tätigkeiten zur Gewinnerzielung, ohne Bezug zu Satzungszwecken, sind hingegen untergeordnet.

Allerdings tritt die öffentliche Hand zur Erschließung neuer Finanzierungsquellen immer häufiger als wirtschaftlicher Marktteilnehmer auf – und steht damit in Konkurrenz mit privaten Unternehmen. In Anbetracht dieser Entwicklung bereiten die Fragen, ob und ggf. inwieweit neu aufgenommene oder bereits vorhandene und nun ausgeweitete Tätigkeiten der jPdöR zur hoheitlichen Tätigkeit abzugrenzen sind oder das äußere Bild eines Gewerbebetriebes bieten, immer wieder Probleme. NPOs müssen im Zuge ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten zusätzlich die gemeinnützigkeitsrechtlichen Besonderheiten im Blick behalten.

Zudem haben sich aufgrund der Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand durch das Steueränderungsgesetz 2015 unter Einführung des neuen § 2b UStG für die jPdöR weitreichende Veränderungen in der Besteuerung angekündigt.

An diese praktischen Herausforderungen knüpft unsere Beratung für die öffentliche Hand an, um Steuer- und Haftungsrisiken zu minimieren.

Unsere Leistungen für Sie

  • Erstellung bzw. Unterstützung bei der Erstellung der Steuererklärungen (inkl. E-Bilanz und kursorischer Prüfung der Gewinnermittlungen) sowie elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung
  • Unterstützung und Beratung bei ergänzenden Deklarationspflichten im Inland (Zusammenfassende Meldung nach § 18a UStG, Intrahandelsstatistik, Meldungen nach dem Außenwirtschaftsrecht, sog. „Z4-Meldung“, etc.)
  • Unterstützung bei der Umstellung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b UStG (insb. Haushaltsscreening, Vertragsgestaltung)
  • Unterstützung bei Sonderprojekten, wie z. B. bei der Einführung eines Tax Compliance Management Systems (TCMS)
  • Steuerliche Beratung zu Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts
  • Vertragsprüfung und -gestaltung (Satzungen, Kooperationsvereinbarungen, Projektplanung) an den Schnittstellen von Rechts- und Steuerberatung
  • Begleitung von steuerlichen Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen oder Lohnsteueraußenprüfungen
  • Führung von außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Doreen Adam
Doreen Adam

Partnerin, Steuerberaterin
Fachberaterin für das Gesundheitswesen (DStV e. V.)

Dr. Ralph Bartmuß
Dr. Ralph Bartmuß

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater

Dirk Schneider
Dirk Schneider

Partner, Steuerberater
Certified Tax Compliance Officer

Anja Richter
Anja Richter

Senior Associate, Steuerberaterin

Hannah Kampschulte
Hannah Kampschulte

Senior Associate, Rechtsanwältin

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    Fachnews

    Steueränderungsgesetz 2025: Betrieb Erneuerbarer Energien künftig unschädlich für Gemeinnützigkeit

    Das Gesetz, welches zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll, stellt erstmals klar, dass die Anschaffung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie die Nutzung weiterer erneuerbarer Energien die Gemeinnützigkeit einer Körperschaft nicht gefährden.

    10. Oktober 2025

    Wann sind pseudonymisierte Daten als personenbezogene Daten einzustufen?

    In der Praxis stellt sich häufig die Frage, ob trotz einer Unkenntlichmachung personenbezogener Daten, diese noch identifizierbar sind und somit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden ist. Nun hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) dazu geäußert.

    9. Oktober 2025

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

    Jetzt anmelden