Die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD haben in einer gemeinsamen Presseerklärung verkündet, dass der Beschluss des Bundestages zur Reform der Grunderwerbsteuer bei Share Deals nicht, wie ursprünglich geplant, in dieser Woche erfolgen, sondern das Gesetzgebungsverfahren erst im ersten Halbjahr 2020 zum Abschluss gebracht werden soll. Die geplante Neuregelung tritt somit nicht am 1. Januar 2020 in Kraft.
Erst im Juli hatte die Bundesregierung beschlossen, die Grunderwerbsteuerreform vom Jahressteuergesetz 2019 (JStG 2019) zu separieren und in ein eigenständiges Gesetzgebungsverfahren zu überführen (Newsbeitrag vom 7. August 2019). Der Gesetzentwurf wurde am 31. Juli 2019 vorgelegt und am 9. August 2019 dem Bundesrat zugeleitet (Newsbeitrag vom 19. August 2019), der insbesondere auf Nachbesserungsbedarf bei der Anwendungsregelung hingewiesen hatte (Newsbeitrag vom 1. Oktober 2019). Die Bundesregierung hatte daraufhin überraschenderweise mitgeteilt, die Hinweise des Bundesrates wohlwollend zu berücksichtigen.
Die finanzpolitischen Sprecher von Union und SPD haben nun angekündigt, die bereits angekündigten Prüfungen im Hinblick auf die vom Bundesrat monierten Inhalte sowie die in der öffentlichen Anhörung aufgeworfenen Aspekte durchzuführen. Jedoch würde mit Hochdruck daran gearbeitet, die Suche nach Lösungen schnellstmöglich abzuschließen, sodass das Gesetzgebungsverfahren im ersten Halbjahr 2020 zum Abschluss gebracht werden könne.
Es ist zu begrüßen, dass die Regierungsparteien die aufgeworfenen Zweifel erkannt haben, sich dieser annehmen und rechtssichere Lösungen erarbeiten wollen. Erst Anfang Oktober war noch zu befürchten, dass die Änderungsvorschläge des Bundesrates, insbesondere im Bereich der Anwendungsregelung, aufgrund des engen Zeitplans keinen Eingang mehr in die Gesetzesnovelle finden würden. Wie genau die Lösungen ausgestaltet werden, ist derzeit allerdings noch völlig offen. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen bei der Reform der Grunderwerbsteuer informiert halten.
Für Fragen zu grunderwerbsteuerlichen Sachverhalten sowie zum Reformvorhaben der Bundesregierung stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.