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05.06.2020
1. Allgemeine Informationen
Die Bundesregierung hat am 3. Juni 2020 zur Überwindung der Corona-Folgen 57 Maßnahmen beschlossen. Diese sind unterteilt in:
Das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket umfasst neben Unterstützungsmaßnahmen für Länder und Kommunen, jungen Menschen und Familien auch eine Mehrzahl an wirtschaftlichen Maßnahmen:
2. 7-W Fragen zu dem Programm für Überbrückungshilfen für KMU
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Branchen, deren Umsätze coronabedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern.
Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen.
Was, wie und in welcher Höhe wird unterstützt?
Die Unterstützung erfolgt in Form einer Betriebskostenerstattung mit folgenden Bedingungen:
Von wem werden die Informationen zu den Umsatzrückgängen und fBK geprüft?
Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten. Wir unterstützen Sie hier natürlich gern mit entsprechenden Prüfungs- und Bescheinigungsleistungen.
Welche Fristen gelten?
Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt. Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31. August 2020 und die Auszahlungsfristen am 30. November 2020.
Worauf ist noch zu achten?
Momentan besteht ein Bedarf in der Konkretisierung der einzelnen Formulierungen zu den Ausführungsbestimmungen der Überbrückungshilfen, z. B. wie werden die Verluste, die erst im Juni, Juli und August einsetzen, berücksichtigt oder welche Regelungen sind für die Unternehmen einer Unternehmensgruppe bei der Beantragung der Überbrückungshilfen zu beachten? Zudem ist zurzeit der Prozess der Antragstellung noch nicht definiert.
Die Änderungen und Aktualisierungen in dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket sowie dem Zukunftspaket verfolgen wir aktiv. Die aktuellen Informationen zu den Corona-Hilfen sowie weiteren Fachthemen veröffentlichen wir auf unserer Homepage und dem Corona-Newsportal, die täglich aktualisiert werden.
Gern stehen wir Ihnen zur Erörterung von Corona-Hilfen, Investitionsförderprogrammen und weiteren Fragen zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!