Fachnews
Corona-Überbrückungshilfen im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung

Am 3. Juni 2020 wurden seitens der Bundesregierung über 50 Maßnahmen zur Überwindung der Corona-Folgen und Sicherung des Wohlstands beschlossen. Welche Corona-Hilfen vorgesehen sind und welche Fragen noch offenbleiben, erfahren Sie in unserem Newsbeitrag.

05.06.2020

1. Allgemeine Informationen

Die Bundesregierung hat am 3. Juni 2020 zur Überwindung der Corona-Folgen 57 Maßnahmen beschlossen. Diese sind unterteilt in:

  • Zukunftspaket mit einem Fokus auf Investitionsförderprogrammen für Unternehmen einzelner Wirtschaftsbranchen (v. a. IT, Gesundheitswesen, Automotive, Immobilien etc.);
  • Maßnahmen im Rahmen der europäischen und internationalen Verantwortung zur Unterstützung der EU-Mitgliedsstaaten und Ausweitung der humanitären Hilfe in ärmeren Ländern;
  • ein umfangreiches Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket mit den Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Härten sowie Entfesselung der Wirtschaftskraft in Deutschland.

Das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket umfasst neben Unterstützungsmaßnahmen für Länder und Kommunen, jungen Menschen und Familien auch eine Mehrzahl an wirtschaftlichen Maßnahmen:

  • Steuerliche Maßnahmen, wie z. B. befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze, Modernisierung des Unternehmenssteuerrechts
    (Für weitere Informationen zu den steuerlichen Maßnahmen lesen Sie bitte unsere Newsbeiträge Corona-Konjunkturpaket: Senkung der Umsatzsteuersätze und Das Konjunkturpaket: Steuerliche Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft).
  • Das Vorlegen einer verlässlichen Regelung im September 2020 für den Bezug von Kurzarbeitergeld ab dem 1. Januar 2021
  • Verlängerung des vereinfachten Zugangs in die Grundsicherung für Arbeitsuchende bis zum 30. September 2020
  • Förderprogramme in gemeinnützigen und kulturellen Bereichen
  • Programm für Überbrückungshilfen für KMU aller Branchen.

 

2. 7-W Fragen zu dem Programm für Überbrückungshilfen für KMU

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Branchen, deren Umsätze coronabedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern.

Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen.

Was, wie und in welcher Höhe wird unterstützt?

Die Unterstützung erfolgt in Form einer Betriebskostenerstattung mit folgenden Bedingungen:

  • Der maximale Erstattungsbetrag beträgt EUR 150.000,00 für drei Monate
  • Erstattung bis zu 50 % der fixen Betriebskosten (fBK) bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber Vorjahresmonat
  • Erstattung bis zu 80 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % gegenüber Vorjahresmonat
  • Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag EUR 9.000, bei Unternehmen bis zehn Beschäftigten EUR 15.000,00 nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen.

Von wem werden die Informationen zu den Umsatzrückgängen und fBK geprüft?

Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten. Wir unterstützen Sie hier natürlich gern mit entsprechenden Prüfungs- und Bescheinigungsleistungen.

Welche Fristen gelten?

Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt. Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31. August 2020 und die Auszahlungsfristen am 30. November 2020.

Worauf ist noch zu achten?

Momentan besteht ein Bedarf in der Konkretisierung der einzelnen Formulierungen zu den Ausführungsbestimmungen der Überbrückungshilfen, z. B. wie werden die Verluste, die erst im Juni, Juli und August einsetzen, berücksichtigt oder welche Regelungen sind für die Unternehmen einer Unternehmensgruppe bei der Beantragung der Überbrückungshilfen zu beachten? Zudem ist zurzeit der Prozess der Antragstellung noch nicht definiert.

Die Änderungen und Aktualisierungen in dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket sowie dem Zukunftspaket verfolgen wir aktiv. Die aktuellen Informationen zu den Corona-Hilfen sowie weiteren Fachthemen veröffentlichen wir auf unserer Homepage und dem Corona-Newsportal, die täglich aktualisiert werden.

Gern stehen wir Ihnen zur Erörterung von Corona-Hilfen, Investitionsförderprogrammen und weiteren Fragen zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

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