Fachnews
ATAD-Umsetzungsgesetz weiter in der Schwebe

Das ATAD (Anti Tax Avoidance Directive-Umsetzungsgesetz befindet sich weiterhin auf Umwegen; und auch wenn die verbleibende Zeit bis zum Jahresende nur noch kurz ist, wird sich aktuell neben inhaltlichen auch mit Verfahrensfragen um den Gesetzgebungsprozess auseinandergesetzt.

02.12.2020

Das Vorhaben sollte ursprünglich spätestens in der 48. Kalenderwoche den Bundestag passieren, um es fristgemäß zur Beschlussfassung an den Bundesrat weiterleiten zu können. Der Bundesrat sollte im Anschluss daran in seiner letzten Plenarsitzung am 18. Dezember 2020 über den Entwurf entscheiden. Diese Frist kann aufgrund der aktuellen Unstimmigkeiten sowohl in materieller als auch in formeller Hinsicht wohl nicht mehr eingehalten werden.

Grund hierfür ist, dass mittlerweile ein Referentenentwurf in der 3. Fassung (!) existiert, über dessen Inhalt nun diskutiert wird; über die vorigen Entwürfe hatten wir mit Newsbeitrag vom 20. April 2020 bzw. mit Newsbeitrag vom 20. Dezember 2019 berichtet.

Unklar ist darüber hinaus, ob der Gesetzesentwurf nun als Regierungsentwurf, also auf Initiative der Bundesregierung, oder als Fraktionsentwurf, also auf Initiative der Koalitionsparteien (CDU/CSU und SPD) in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden soll.

Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren wird daher wohl in das Jahr 2021 verschoben. Abzuwarten bleibt, ob das Verfahren noch vor der Bundestagswahl im Jahr 2021 abgeschlossen werden kann.

Welche Konsequenzen die Verzögerungen auf die geplante Erstanwendung insbesondere des § 4k EStG-E (hybride Gestaltungen) zum 1. Januar 2020 hat, bleibt abzuwarten.

Die Umsetzung hat grundsätzlich aufgrund europarechtlicher Vorgaben zu erfolgen. Inwiefern der Bundesrepublik Deutschland seitens der Europäischen Union (EU) ein Fristaufschub gewährt wurde, ist nicht bekannt.

Aktuell bleibt daher zunächst alles beim Alten. Aussagen zum konkreten Umsetzungsdatum können derzeit nicht getroffen werden.

Über weitere Entwicklungen werden wir Sie wie gewohnt an dieser Stelle informieren.

Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Update vom 16. Dezember 2020

Auch in seiner letzten Sitzung am 16. Dezember 2020 hat das Bundeskabinett keinen Beschluss über den Regierungsentwurf für ein ATAD-Umsetzungsgesetz gefasst. Das formelle Gesetzgebungsverfahren beginnt daher erst im kommenden Jahr. Unklar bleibt damit auch, wie die Reformpläne letztendlich ausgestaltet und welche Verschärfungen sie konkret beinhalten werden.

Der Großen Koalition bleibt damit noch bis zur Sommerpause 2021 Zeit, die europarechtlichen Vorgaben der ATAD in Deutschland umzusetzen. Inwiefern eine Rückwirkung auf den 1. Januar 2020 weiterhin beibehalten werden soll, ist unklar. Die EU-Kommission hatte bereits Anfang 2020 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Verzögerungen in diesem Zusammenhang eingeleitet. Es ist damit zu rechnen, dass dieses Verfahren seitens der EU im kommenden Jahr weiter vorangetrieben wird.

Update vom 29. März 2021

Nach langem Zögern hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 24. März 2021 das ATAD-Umsetzungsgesetz auf den Weg gebracht. Grundlegende Änderungen ergaben sich nicht. Die Niedrigsteuergrenze soll vorerst beibehalten werden, die Wegzugbesteuerung wird in EUR-/EWR-Fällen verschärft. Darüber hinaus ist im Hinblick auf die hybriden Gestaltungen eine echte Rückwirkung auf 2020 vorgesehen.

Dass an den vielen strittigen Punkten bislang keine wesentlichen Änderungen vorgenommen wurden, ist ernüchternd. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit der Gesetzesentwurf im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens noch abgeändert werden kann. Grundsätzlich ist geplant, das Gesetz bis zur Sommerpause sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat verabschieden zu lassen, damit eine entsprechende Umsetzung noch in der aktuellen Legislaturperiode möglich ist. Sowohl der Referentenentwurf als auch der Regierungsentwurf wurden auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

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