International Business
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eureos berät Sie auch international. Unsere Expertinnen und Experten verfügen über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen in internationalen Projekten. Wir beraten sowohl deutsche Unternehmen, die international tätig sind, als auch internationale Unternehmen, die in Deutschland agieren.

Geschäftsbeziehungen zum Ausland und eine grenzüberschreitende Arbeitsteilung betreffen nicht nur international operierende Großkonzerne, sondern auch mittelständisch geprägte Unternehmen mit Auslandsaktivitäten, Unternehmen mit Auslandsbeteiligungen oder ausländischen Gesellschaftern.

eureos unterstützt Sie in allen Fragen einer internationalen Wirtschaftstätigkeit. Wir koordinieren Beratungsaufträge mit Auslandsbezug stets in Zusammenarbeit mit Experten aus unseren internationalen Netzwerken, u. a. IR Global.

Unsere Leistungen für Sie

  • Gutachterliche Stellungnahmen und Gestaltungsberatung
  • Betreuung und Gestaltung von Inbound/Outbound-Investitionen
  • Gestaltung von internationalen Verträgen
  • Beratung im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen und der Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen
  • Arbeitnehmerentsendung, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen, Besteuerung von Expatriates

Wir beraten persönlich.

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Arell Buchta
Arell Buchta

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater
Fachberater für internationales Steuerrecht

Ines Kanitz
Ines Kanitz

Partnerin, Steuerberater

Isabelle Schiener
Isabelle Schiener

Partnerin, Steuerberaterin

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    Fachnews

    BFH versagt Steuerfreiheit: Überlassung von Kühlzellen und Räumlichkeiten für Trauerfeiern keine umsatzsteuerfreie Vermietung

    Die Überlassung von Kühlzellen zur Leichenaufbewahrung sowie von Räumen für Trauerfeiern durch Bestattungsunternehmen ist umsatzsteuerpflichtig – eine steuerfreie Grundstücksvermietung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG liegt nicht vor. Der BFH widerspricht mit seinem Urteil vom 18. Dezember 2025 (Az: V R 31/23) damit der bisherigen Verwaltungsauffassung (BMF-Schreiben v. 23. November 2020). Bestattungsunternehmen, aber auch Krankenhäuser sollten die weitere Entwicklung beobachten und vertragliche Regelungen und die Abrechnungspraxis prüfen.

    28. Mai 2026

    BGH: Ladung einer GmbH zur Gesellschafterversammlung und Beschränkung der Vertretungsmacht des Geschäftsführers

    Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 05.05.2026 mit grundlegenden Fragen bezüglich der Ladung von Kapitalgesellschaften als Gesellschafter sowie zur Vertretungsmacht des GmbH-Geschäftsführers im Verhältnis zu Gesellschaftern und von Gesellschaftern beherrschte Gesellschaften auseinandergesetzt.

    26. Mai 2026

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