Rechtsberatung und Prozessführung
Rechtsberatung und Prozessführung

Die allgemeine Rechtsberatung ist regelmäßiger Baustein unseres Mandantenangebots, oft in Ergänzung unserer spezialrechtlichen Mandate.

Unsere Leistungen für Sie

Wir beraten und begleiten Sie:

  • bei Vertragsverhandlungen und der Vertragsauslegung (Ermittlung des Inhalts, Ausfüllung von Lücken)
  • bei der Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen gegenüber Vertragspartnern oder Dritten
  • bei der steueroptimierten Gestaltung von Verträgen in Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern
  • bei der Gestaltung und Durchsetzung Ihrer Entgeltforderungen, z. B. im Bereich der Wasser- und Abwasserversorgung auf privatrechtlicher Abrechnungsgrundlage

Und auch auf diesen Gebieten sind wir für Sie tätig:

  • Individuelle Einarbeitung in neue Geschäftsfelder von Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsratsmitgliedern
  • Mitarbeiter- und Gremienschulungen zu praxisrelevanten rechtlichen Fragen
  • Moderation von Gesprächen in verschiedensten Konfliktsituationen

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Stefan Fenzel
Stefan Fenzel

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Dirk Grünberg
Dirk Grünberg

Rechtsanwalt

grünberg.legal

Prof. Dr. Ulf Gundlach
Prof. Dr. Ulf Gundlach

Partner, Rechtsanwalt, Staatssekretär a. D.

Franziska Häcker
Franziska Häcker

Partnerin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

Claus Ludwig Meyer-Wyk
Claus Ludwig Meyer-Wyk

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

Dr. Almuth Werner
Dr. Almuth Werner

Partnerin, Rechtsanwältin

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    Fachnews

    Verhängung von Bußgeldern gegen Unternehmen: EuGH stellt Schuldfähigkeit juristischer Personen klar

    Im deutschen Recht waren Bußgeldverfahren unmittelbar gegen Unternehmen bislang nur eingeschränkt möglich. Ein Bußgeld konnte nach deutschem Recht nur dann gegenüber einem Unternehmen verhängt werden, wenn dem Unternehmen ein Handeln eines Organs oder Vertreters gemäß § 30 OWiG zugerechnet werden konnte. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) stellt nun klar, dass dies dem in Art. 83 DSGVO geregelten Regime der unmittelbaren Unternehmenshaftung widerspricht.

    29. April 2024

    Legaler Rausch bei der Arbeit? – Das Cannabisgesetz und seine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

    Das Cannabisgesetz (CanG) legalisiert per 1. April 2024 unter anderem den Eigenkonsum. Es enthält aber keinerlei Reglungen zum Umgang am Arbeitsplatz. Damit geht zwar kein Freifahrtschein für Arbeitnehmer einher, allerdings sollten Arbeitgeber jetzt tätig werden, wenn sie den Konsum von Cannabis im Betrieb unterbinden wollen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Konsum von Cannabis – unter Rückgriff auf die zum Alkohol entwickelten Grundsätze – untersagt werden. Gleichzeitig ergibt sich insbesondere unter dem Gesichtspunkt unfallversicherungsrechtlicher Relevanz ein Prüfungs- und ggf. Anpassungsbedarf vorhandener Regelungen im Betrieb.

    29. April 2024

    eureos Infoservice

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