Arbeitsrecht
Arbeitsrecht

Wir analysieren mit Ihnen Ihre arbeitsrechtlichen Prozesse und Konfliktsituationen. Langjährige Erfahrung und die profunde Kenntnis der rechtlichen Spielräume ermöglichen es uns, Sie bestmöglich in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts zu unterstützen, sowohl bei täglichen Fragestellungen, als auch bei anspruchsvollen Projekten.

Unsere Leistungen für Sie

Wir beraten Sie bei der Gestaltung von:

  • Arbeits- und Dienstverträgen
  • Vergütungsmodellen
  • Betriebsvereinbarungen
  • Haustarifverträgen
  • Flexiblen Arbeitszeitmodellen
  • Interessenausgleich und Sozialplänen

Und auch auf diesen Gebieten sind wir für Sie tätig:

  • Betriebsverfassungsrecht
  • Betriebliche Restrukturierungen
  • Arbeitskampfrecht, Begleitung von Verhandlungen mit den Gewerkschaften
  • Arbeitszeitberatung
  • Begleitung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
  • Datenschutzrecht im Arbeitsverhältnis
  • Prozessvertretung in Kündigungsschutzverfahren und Beschlussverfahren, in Einigungsstellenverfahren sowie in sozialversicherungsrechtlichen Statusverfahren
  • Öffentliches Dienst- und Hochschulrecht einschließlich Beamtenrecht

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Marko Harraß
Marko Harraß

Partner, Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Franziska Häcker
Franziska Häcker

Partnerin, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

Nicole Jochheim
Nicole Jochheim

Senior Associate, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Fachanwältin für Sozialrecht

Dr. Valeska Tkotsch
Dr. Valeska Tkotsch

Associate, Rechtsanwältin

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    Fachnews

    Geplante Neuregelung für private Immobilienveräußerungen nach § 23 EStG

    Der Finanzausschuss des Bundesrates empfiehlt eine Gesetzesänderung bzgl. einer permanenten Steuerpflicht der Veräußerungsgewinne aus Grundstücken im Privatvermögen in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, unabhängig von der bisherigen 10-jährigen Spekulationsfrist. Grundlage ist der Gesetzentwurf für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027.

    8. Oktober 2026

    Bundeskabinett beschließt Einführung einer elektronischen Kassenpflicht

    Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 den Gesetzentwurf des BMF zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen beschlossen. Damit wird der Aktionsplan des BMF zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität weiter umgesetzt.

    2. Oktober 2026

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

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