Arbeitsrecht
Arbeitsrecht

Wir analysieren mit Ihnen Ihre arbeitsrechtlichen Prozesse und Konfliktsituationen. Langjährige Erfahrung und die profunde Kenntnis der rechtlichen Spielräume ermöglichen es uns, Sie bestmöglich in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts zu unterstützen, sowohl bei täglichen Fragestellungen, als auch bei anspruchsvollen Projekten.

Unsere Leistungen für Sie

Wir beraten Sie bei der Gestaltung von:

  • Arbeits- und Dienstverträgen
  • Vergütungsmodellen
  • Betriebsvereinbarungen
  • Haustarifverträgen
  • Flexiblen Arbeitszeitmodellen
  • Interessenausgleich und Sozialplänen

Und auch auf diesen Gebieten sind wir für Sie tätig:

  • Betriebsverfassungsrecht
  • Betriebliche Restrukturierungen
  • Arbeitskampfrecht, Begleitung von Verhandlungen mit den Gewerkschaften
  • Arbeitszeitberatung
  • Begleitung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
  • Datenschutzrecht im Arbeitsverhältnis
  • Prozessvertretung in Kündigungsschutzverfahren und Beschlussverfahren, in Einigungsstellenverfahren sowie in sozialversicherungsrechtlichen Statusverfahren
  • Öffentliches Dienst- und Hochschulrecht einschließlich Beamtenrecht

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Marko Harraß
Marko Harraß

Partner, Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Franziska Häcker
Franziska Häcker

Partnerin, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

Nicole Jochheim
Nicole Jochheim

Senior Associate, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Fachanwältin für Sozialrecht

Dr. Valeska Tkotsch
Dr. Valeska Tkotsch

Associate, Rechtsanwältin

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    Fachnews

    BFH versagt Steuerfreiheit: Überlassung von Kühlzellen und Räumlichkeiten für Trauerfeiern keine umsatzsteuerfreie Vermietung

    Die Überlassung von Kühlzellen zur Leichenaufbewahrung sowie von Räumen für Trauerfeiern durch Bestattungsunternehmen ist umsatzsteuerpflichtig – eine steuerfreie Grundstücksvermietung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG liegt nicht vor. Der BFH widerspricht mit seinem Urteil vom 18. Dezember 2025 (Az: V R 31/23) damit der bisherigen Verwaltungsauffassung (BMF-Schreiben v. 23. November 2020). Bestattungsunternehmen, aber auch Krankenhäuser sollten die weitere Entwicklung beobachten und vertragliche Regelungen und die Abrechnungspraxis prüfen.

    28. Mai 2026

    BGH: Ladung einer GmbH zur Gesellschafterversammlung und Beschränkung der Vertretungsmacht des Geschäftsführers

    Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 05.05.2026 mit grundlegenden Fragen bezüglich der Ladung von Kapitalgesellschaften als Gesellschafter sowie zur Vertretungsmacht des GmbH-Geschäftsführers im Verhältnis zu Gesellschaftern und von Gesellschaftern beherrschte Gesellschaften auseinandergesetzt.

    26. Mai 2026

    eureos Infoservice

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