Arbeitsrecht
Arbeitsrecht

Wir analysieren mit Ihnen Ihre arbeitsrechtlichen Prozesse und Konfliktsituationen. Langjährige Erfahrung und die profunde Kenntnis der rechtlichen Spielräume ermöglichen es uns, Sie bestmöglich in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts zu unterstützen, sowohl bei täglichen Fragestellungen, als auch bei anspruchsvollen Projekten.

Unsere Leistungen für Sie

Wir beraten Sie bei der Gestaltung von:

  • Arbeits- und Dienstverträgen
  • Vergütungsmodellen
  • Betriebsvereinbarungen
  • Haustarifverträgen
  • flexiblen Arbeitszeitmodellen
  • Interessenausgleich und Sozialplänen

Und auch auf diesen Gebieten sind wir für Sie tätig:

  • Betriebsverfassungsrecht
  • betriebliche Restrukturierungen
  • Arbeitskampfrecht, Begleitung von Verhandlungen mit den Gewerkschaften
  • Arbeitszeitberatung
  • Begleitung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
  • Datenschutzrecht im Arbeitsverhältnis
  • Prozessvertretung in Kündigungsschutzverfahren und Beschlussverfahren, in Einigungsstellenverfahren sowie in sozialversicherungsrechtlichen Statusverfahren
  • öffentliches Dienst- und Hochschulrecht einschließlich Beamtenrecht

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Franziska Häcker
Franziska Häcker

Partnerin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

Nicole Jochheim
Nicole Jochheim

Senior Associate, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Fachanwältin für Sozialrecht

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    Fachnews

    Verhängung von Bußgeldern gegen Unternehmen: EuGH stellt Schuldfähigkeit juristischer Personen klar

    Im deutschen Recht waren Bußgeldverfahren unmittelbar gegen Unternehmen bislang nur eingeschränkt möglich. Ein Bußgeld konnte nach deutschem Recht nur dann gegenüber einem Unternehmen verhängt werden, wenn dem Unternehmen ein Handeln eines Organs oder Vertreters gemäß § 30 OWiG zugerechnet werden konnte. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) stellt nun klar, dass dies dem in Art. 83 DSGVO geregelten Regime der unmittelbaren Unternehmenshaftung widerspricht.

    29. April 2024

    Legaler Rausch bei der Arbeit? – Das Cannabisgesetz und seine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

    Das Cannabisgesetz (CanG) legalisiert per 1. April 2024 unter anderem den Eigenkonsum. Es enthält aber keinerlei Reglungen zum Umgang am Arbeitsplatz. Damit geht zwar kein Freifahrtschein für Arbeitnehmer einher, allerdings sollten Arbeitgeber jetzt tätig werden, wenn sie den Konsum von Cannabis im Betrieb unterbinden wollen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Konsum von Cannabis – unter Rückgriff auf die zum Alkohol entwickelten Grundsätze – untersagt werden. Gleichzeitig ergibt sich insbesondere unter dem Gesichtspunkt unfallversicherungsrechtlicher Relevanz ein Prüfungs- und ggf. Anpassungsbedarf vorhandener Regelungen im Betrieb.

    29. April 2024

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

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