Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft

Der Rückgang an Ressourcen steht in einem ständigen ingenieurtechnischen Wettbewerb zur besseren Nutzung der vorhandenen Ressourcen. Tendenziell führt dies zu einem Umsatzrückgang, bezogen auf die Wasser-, Abwasser- und Abfallmenge und steigenden Kosten zur Sicherung der Ver- und Entsorgungssicherheit. Änderungen im nationalen und europarechtlichen Rahmen führen zu zusätzlichem Anpassungsbedarf.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Die Stadtwerke, Zweckverbände und Kommunen reagieren auf vielfältige Weise, so etwa durch eine strategische Neuausrichtung im Hinblick auf Kooperationspartner, eine Privatisierung oder Rekommunalisierung, eine Verfeinerung der kaufmännischen Steuerungsinstrumente, eine organisatorische Optimierung, die Berücksichtigung einer nachhaltigen Finanzierung in der Kalkulation und – soweit zulässig – die Einführung privatrechtlicher Entgelte. eureos kann die Unternehmen in rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend unterstützen.

Unsere Leistungen für Sie

  • Rechtliche Beratung, insbesondere die Begleitung aller verwaltungsrechtlichen Vorgänge vom Bescheid bis zur Klage sowie die Unterstützung im Arbeits-, Bau- und Vergaberecht
  • Satzungsgestaltung und Prozessführung
  • Rechtliche und steuerliche Beratung im Rahmen von Privatisierungen oder Rekommunalisierungen
  • Verhandlung von Konzessionsverträgen/Ermittlung von Konzessionsabgaben nach Steuer- und Preisrecht
  • Beratung im Zusammenhang mit Modernisierungsstrategien/Finanzierung von Investitionen
  • Prüfung von Jahresabschlüssen
  • Indikative Ermittlung von Unternehmenswerten
  • Rechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen

Referenzen

Zahlreiche Unternehmen der Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft vertrauen auf unsere Leistungen. Hier finden Sie ausgewählte Referenzen.

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft

Dr. Ralph Bartmuß
Dr. Ralph Bartmuß

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater

Lars Mörchen
Lars Mörchen

Partner, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Vergaberecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

Nicole Jochheim
Nicole Jochheim

Senior Associate, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Fachanwältin für Sozialrecht

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    Fachnews

    BFH versagt Steuerfreiheit: Überlassung von Kühlzellen und Räumlichkeiten für Trauerfeiern keine umsatzsteuerfreie Vermietung

    Die Überlassung von Kühlzellen zur Leichenaufbewahrung sowie von Räumen für Trauerfeiern durch Bestattungsunternehmen ist umsatzsteuerpflichtig – eine steuerfreie Grundstücksvermietung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG liegt nicht vor. Der BFH widerspricht mit seinem Urteil vom 18. Dezember 2025 (Az: V R 31/23) damit der bisherigen Verwaltungsauffassung (BMF-Schreiben v. 23. November 2020). Bestattungsunternehmen, aber auch Krankenhäuser sollten die weitere Entwicklung beobachten und vertragliche Regelungen und die Abrechnungspraxis prüfen.

    28. Mai 2026

    BGH: Ladung einer GmbH zur Gesellschafterversammlung und Beschränkung der Vertretungsmacht des Geschäftsführers

    Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 05.05.2026 mit grundlegenden Fragen bezüglich der Ladung von Kapitalgesellschaften als Gesellschafter sowie zur Vertretungsmacht des GmbH-Geschäftsführers im Verhältnis zu Gesellschaftern und von Gesellschaftern beherrschte Gesellschaften auseinandergesetzt.

    26. Mai 2026

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