Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft

Der Rückgang an Ressourcen steht in einem ständigen ingenieurtechnischen Wettbewerb zur besseren Nutzung der vorhandenen Ressourcen. Tendenziell führt dies zu einem Umsatzrückgang, bezogen auf die Wasser-, Abwasser- und Abfallmenge und steigenden Kosten zur Sicherung der Ver- und Entsorgungssicherheit. Änderungen im nationalen und europarechtlichen Rahmen führen zu zusätzlichem Anpassungsbedarf.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Die Stadtwerke, Zweckverbände und Kommunen reagieren auf vielfältige Weise, so etwa durch eine strategische Neuausrichtung im Hinblick auf Kooperationspartner, eine Privatisierung oder Rekommunalisierung, eine Verfeinerung der kaufmännischen Steuerungsinstrumente, eine organisatorische Optimierung, die Berücksichtigung einer nachhaltigen Finanzierung in der Kalkulation und – soweit zulässig – die Einführung privatrechtlicher Entgelte. eureos kann die Unternehmen in rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend unterstützen.

Unsere Leistungen für Sie

  • Rechtliche und steuerliche Beratung im Rahmen von Privatisierungen oder Rekommunalisierungen
  • Vor-/Nachkalkulationen sowie Szenario-Berechnungen zur Gebühren- oder Entgeltkalkulation nach jeweiligem KAG-Landesrecht nebst Liquiditätsplanungen, Deckungsbeitragsrechnungen und Kostendeckungsanalysen
  • Verhandlung von Konzessionsverträgen/Ermittlung von Konzessionsabgaben nach Steuer- und Preisrecht
  • Beratung im Zusammenhang mit Modernisierungsstrategien/Finanzierung von Investitionen
  • Prüfung von Jahresabschlüssen
  • Indikative Ermittlung von Unternehmenswerten
  • Rechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen

Referenzen

Zahlreiche Unternehmen der Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft vertrauen auf unsere Leistungen. Hier finden Sie ausgewählte Referenzen.

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Ihre Ansprechpartner

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Dr. Ralph Bartmuß
Dr. Ralph Bartmuß

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater

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    Fachnews

    Grundsteuer: Bundesfinanzhof hält Bundesmodell für verfassungskonform

    Der Bundesfinanzhof hat keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des sogenannten Bundesmodells. Die gegen das pauschalierte Ertragswertverfahren gerichteten Klagen mit den Aktenzeichen II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25 wurden entsprechend zurückgewiesen.

    19. Dezember 2025

    BFH-Urteil zur erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG: Mitvermietung eines Lastenaufzugs als begünstigungsunschädliches Nebengeschäft

    Der BFH hat mit Urteil vom 25. September 2025 (Aktenzeichen: IV R 31/23) entschieden, dass die Mitvermietung eines Lastenaufzugs der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht entgegensteht und im Streitfall als begünstigungsunschädliches Nebengeschäft qualifiziert wird. Außerdem werden weitere Abgrenzungskriterien aufgestellt.

    17. Dezember 2025

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