Bau- und Architektenrecht
Bau- und Architektenrecht

Neben einer längeren Planungs- und Bauphase sind Bauprojekte durch viele Schnittstellen geprägt. Dies führt unweigerlich zu zahlreichen Konflikten, welche es so früh wie möglich zu lösen gilt. Wir beraten deshalb in jeder Phase des Projektes, von der Idee bis zur Nutzung, und vertreten dabei u. a. Bauunternehmen, Architekten, Investoren oder die öffentliche Hand. Dabei bedienen wir uns ggf. externer Expertise durch Bausachverständige und behalten stets kaufmännische Gesichtspunkte im Blick.

Unsere Leistungen für Sie

Wir beraten und begleiten Sie bei:

  • Verhandlung, Erstellung und Prüfung von Bau- und Werkverträgen (BGB und VOB)
  • Verhandlung, Erstellung und Prüfung von Architekten-Planerverträgen
  • Durchsetzung von Werklohn und Mehrvergütung
  • Durchsetzung von Mängelrechten (Planungs- und Ausführungsfehler, Bauverzug, Gewährleistung, Schadensersatz, Minderung, Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung)
  • Prozessführung (sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite, auch in umfangreichen Beweisverfahren)

Und auch auf diesen Gebieten sind wir für Sie tätig:

  • Projektorientierte, baubegleitende Beratung/juristisches Projektmanagement (Nachträge/Bauzeitverlängerung, Teilnahme an Vor-Ort-Terminen, wie z. B. im Rahmen der Abnahme, Konfliktberatung, usw.)
  • legal due diligence (z. B. im Rahmen von Immobilientransaktionen)
  • Immobilienwirtschaftsrecht (sämtliche Fragen nach Fertigstellung, z. B. Verhandlung und Erstellung von Miet- und Pachtverträgen)

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Lars Mörchen
Lars Mörchen

Partner, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Vergaberecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

Stefan Näther
Stefan Näther

Senior Associate, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht

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    Fachnews

    Geplante Neuregelung für private Immobilienveräußerungen nach § 23 EStG

    Der Finanzausschuss des Bundesrates empfiehlt eine Gesetzesänderung bzgl. einer permanenten Steuerpflicht der Veräußerungsgewinne aus Grundstücken im Privatvermögen in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, unabhängig von der bisherigen 10-jährigen Spekulationsfrist. Grundlage ist der Gesetzentwurf für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027.

    8. Oktober 2026

    Bundeskabinett beschließt Einführung einer elektronischen Kassenpflicht

    Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 den Gesetzentwurf des BMF zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen beschlossen. Damit wird der Aktionsplan des BMF zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität weiter umgesetzt.

    2. Oktober 2026

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

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