Bau- und Architektenrecht
Bau- und Architektenrecht

Neben einer längeren Planungs- und Bauphase sind Bauprojekte durch viele Schnittstellen geprägt. Dies führt unweigerlich zu zahlreichen Konflikten, welche es so früh wie möglich zu lösen gilt. Wir beraten deshalb in jeder Phase des Projektes, von der Idee bis zur Nutzung, und vertreten dabei u. a. Bauunternehmen, Architekten, Investoren oder die öffentliche Hand. Dabei bedienen wir uns ggf. externer Expertise durch Bausachverständige und behalten stets kaufmännische Gesichtspunkte im Blick.

Unsere Leistungen für Sie

Wir beraten und begleiten Sie bei:

  • Verhandlung, Erstellung und Prüfung von Bau- und Werkverträgen (BGB und VOB)
  • Verhandlung, Erstellung und Prüfung von Architekten-Planerverträgen
  • Durchsetzung von Werklohn und Mehrvergütung
  • Durchsetzung von Mängelrechten (Planungs- und Ausführungsfehler, Bauverzug, Gewährleistung, Schadensersatz, Minderung, Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung)
  • Prozessführung (sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite, auch in umfangreichen Beweisverfahren)

Und auch auf diesen Gebieten sind wir für Sie tätig:

  • Projektorientierte, baubegleitende Beratung/juristisches Projektmanagement (Nachträge/Bauzeitverlängerung, Teilnahme an Vor-Ort-Terminen, wie z. B. im Rahmen der Abnahme, Konfliktberatung, usw.)
  • legal due diligence (z. B. im Rahmen von Immobilientransaktionen)
  • Immobilienwirtschaftsrecht (sämtliche Fragen nach Fertigstellung, z. B. Verhandlung und Erstellung von Miet- und Pachtverträgen)

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Lars Mörchen
Lars Mörchen

Partner, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Vergaberecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

Stefan Näther
Stefan Näther

Senior Associate, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    Fachnews

    Geplante VwGO-Reform – was jetzt für Kommunen und Behörden wichtig ist

    Die Bundesregierung hat am 27. Mai 2026 den Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (7. VwGOÄndG) beschlossen. Der Entwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Ziel ist es, die Verwaltungsgerichte zu entlasten, Verfahren zu beschleunigen und die Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen gegenüber der öffentlichen Hand zu stärken.

    17. Juni 2026

    BFH versagt Steuerfreiheit: Überlassung von Kühlzellen und Räumlichkeiten für Trauerfeiern keine umsatzsteuerfreie Vermietung

    Die Überlassung von Kühlzellen zur Leichenaufbewahrung sowie von Räumen für Trauerfeiern durch Bestattungsunternehmen ist umsatzsteuerpflichtig – eine steuerfreie Grundstücksvermietung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG liegt nicht vor. Der BFH widerspricht mit seinem Urteil vom 18. Dezember 2025 (Az: V R 31/23) damit der bisherigen Verwaltungsauffassung (BMF-Schreiben v. 23. November 2020). Bestattungsunternehmen, aber auch Krankenhäuser sollten die weitere Entwicklung beobachten und vertragliche Regelungen und die Abrechnungspraxis prüfen.

    28. Mai 2026

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

    Jetzt anmelden