Entsprechend den allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) bzw. für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) kann sich ein Bedarf an Bestätigungsleistungen durch Wirtschaftsprüfer ergeben.
eureos führt entsprechende Prüfungen als Einrichtung im Sinne der Nr. 7.2 AN-Best-P durch. Unsere Prüfung stellt neben der Ordnungsmäßigkeit und rechnerischen Richtigkeit des Verwendungsnachweises auch inhaltlich auf die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel und auf die Einhaltung der der Bewilligung zugrundeliegenden Bestimmungen ab.