Wichtige Tipps zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Tücken bei der vertraglichen Abwicklung eines Bauvorhabens
ACHAT Hotel Magdeburg, Hansapark 2, 39116 Magdeburg
Inhalt
Jährlich vergibt die öffentliche Hand Aufträge in Höhe eines dreistelligen Milliardenbetrages an private Unternehmen. Die öffentliche Auftragsvergabe ist damit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor.
Aufgrund der Komplexität von Bauvorhaben in technischer und zeitlicher Hinsicht können häufig Fallstricke im Rahmen des Vergabeprozesses oder während der Bauphase entstehen, welche die Realisierung des Projektes (erheblich) verzögern und zu einer Kostensteigerung führen.
Während unseres Seminars erläutern wir Ihnen, was bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen zu beachten ist und besprechen mit Ihnen die Tücken bei der vertraglichen Abwicklung des Bauvorhabens.
Beim anschließenden Lunch haben Sie die Möglichkeit, in den vertieften fachlichen Austausch zu gehen und von den Erfahrungen der Teilnehmer zu profitieren.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Agenda
ab 09:00 Uhr Begrüßung und Registrierung
09:30 – 10:30 Uhr Vergaberecht – Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
- Grundlagen
- Schätzung des Auftragswertes
- Beschreibbare und nicht beschreibbare Leistungen
- Losweise Vergabe vs. Generalplanervergabe
- Europaweite Ausschreibung bei Teillosen und Fachlosen
- Vorbefassungsfälle
- Der Teilnahmewettbewerb im Verhandlungsverfahren
- Die Verhandlungen mit Bietern im Verhandlungsverfahren
- Die Vergabe von Planungsleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes
10:30 – 11:00 Uhr Kaffeepause
11:00 – 12:00 Uhr Baurecht – Die vertragliche Abwicklung eines Bauvorhabens und seine Tücken
- Schriftverkehr
- Welche Unterlagen muss der Projektleiter kennen?
- Ausführungs- und Vertragsfristen
- Störungen des Bauablaufs
- Mängelbeseitigungspflicht
- Die Abnahme
12:00 – 13:00 Uhr Fortsetzung der Gespräche bei einem gemeinsamen Snackbuffet
Referenten
Lars Mörchen, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft
Lars Mörchen, Jahrgang 1972, studierte Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Während des Referendariat beim Oberlandesgericht Karlsruhe absolvierte er einen Studienaufenthalt an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer.
2000 begann er seine berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt in der Kanzlei CBH Rechtsanwälte. Seit 2006 arbeitete Lars Mörchen in verschiedenen mittelständischen Kanzleien in Halle (Saale) und Magdeburg. Er ist Fachanwalt für Vergaberecht, für Verwaltungsrecht und für Steuerrecht.
Im Jahr 2017 wechselte Lars Mörchen zur eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft und baute die Niederlassung am Standort Magdeburg mit auf.
Seit 1. Januar 2025 ist er Partner der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft.
Stefan Näther, Associate, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft
Stefan Näther, geboren 1994, studierte Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an den Universitäten Bayreuth und Leipzig. Nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (Referendariat am Oberlandesgericht Dresden) im Jahr 2019 war er ab 2020 in einer mittelständischen Wirtschaftskanzlei im Großraum Dresden/Ostsachsen tätig – von Anfang an überwiegend auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechtes.
Im Oktober 2023 erhielt er die Berechtigung zum Führen des Titels Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Seit August 2024 ist Stefan Näther bei der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft am Standort Dresden tätig.
Hinweise zur Teilnahme
- Bitte melden Sie sich bis zum Mittwoch, den 7. Mai 2025, an.
- Der Teilnahmebetrag für diese Veranstaltung beträgt EUR 50,00 zzgl. MwSt. pro Person und enthält die Tagungsgetränke, eine Kaffeepause sowie einen Mittagssnack. Für eureos-Mandanten gilt eine ermäßigte Kostenbeteiligung in Höhe von EUR 30,00 zzgl. MwSt pro Person.
- Durch eine schriftliche Absage bis zum 7. Mai 2025 entstehen Ihnen keine Kosten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir bei einer späteren Stornierung sowie bei Nichterscheinen zur Veranstaltung ohne vorherige Stornierung die volle Veranstaltungsgebühr erheben. Die Rechnung wird Ihnen per E-Mail übersandt.
- Selbstverständlich ist im Fall Ihrer Verhinderung Ihr Vertreter zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Wir bitten um eine entsprechende Information.
- Für Berater steht ein begrenztes Teilnehmerkontingent zur Verfügung.