Kompakt-Update für Krankenhausentscheider (in Kooperation mit der Deutsche Kreditbank AG)
Online
Inhalt
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurden die neue Wohngemeinnützigkeit und die Änderung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen bereits beschlossen. Weitere Änderungen wurden mit dem Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes gleichfalls auf den Weg gebracht, u .a. der mögliche Wegfall des Gebots zur zeitnahen Mittelverwendung oder der Einbezug von Photovoltaikanlagen in den Kreis der Selbstversorgungseinrichtungen.
In unserem Online-Seminar geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen, die für Krankenhäuser relevant sind. Darüber hinaus stellen wir Ihnen aktuelle Verwaltungsanweisungen und Urteile aus dem letzten Jahr vor. Hervorzuheben ist hier ein Urteil des BFH zur Steuerfreiheit von Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen bei Rufbereitschaften, welches für die Praxis Erleichterungen verspricht. Und nicht zuletzt gilt es, Vorbereitungen für die bald obligatorische E-Rechnung zu treffen.
Außerdem ist das Thema Insolvenz durch die Herausforderungen bei der Krankenhausfinanzierung in den Fokus geraten. Hierzu wollen wir Ihnen die Rechtslage im Überblick darstellen. Darüber hinaus stellen wir Ihnen aktuelle Urteile zu verschiedenen Fragen des Krankenhausrechts vor.
Agenda
14:00 – 17:00 Uhr
Aktuelles Steuerrecht
- Überblick über beschlossene und geplante steuerliche Rechtsänderungen, u. a.
- Wohngemeinnützigkeit und mögliche Änderungen beim Gebot der zeitnahen Mittelverwendung
- Photovoltaikanlagen als Selbstversorgungseinrichtungen
- Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen
- Aktuelles aus Verwaltung und Rechtsprechung im Steuerrecht, u. a.
- Mitteilungspflicht für elektronische Kassensysteme
- BFH-Urteil vom 14. Dezember 2023 – Personal- und Sachmittelgestellung an angestellte Ärzte, dauerdefizitäre wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
- SFN-Zuschläge bei (Ruf-)Bereitschaft
- BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 zur obligatorischen E-Rechnung
Aktuelles Recht im Krankenhaus
- Insolvenz und drohende Insolvenz – Rechte, Pflichten, Handlungsmöglichkeiten
- Neue Rechtsprechung zur Sozialversicherungspflicht von Ärzten
- Einzelfragen zur Abrechnung – neue Urteile
- Kurzes Update zur Rückforderung von Umsatzsteuer auf Fertigarzneimittel
Referenten
Doreen Adam, Partnerin, Steuerberaterin
eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft
Doreen Adam arbeitete nach erfolgreichem Studienabschluss an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung in Meißen zwei Jahre im Lohnsteuerreferat der damaligen Oberfinanzdirektion Chemnitz.
Von 2001 bis 2010 war sie in der Steuerabteilung von Arthur Andersen (ab 2002 Ernst & Young) in Dresden beschäftigt und spezialisierte sich auf die steuerliche Beratung von gemeinnützigen Körperschaften. 2006 wurde Doreen Adam zur Steuerberaterin bestellt. Im Jahr 2017 erhielt sie die Anerkennung zur Fachberaterin für das Gesundheitswesen (DStV e. V.). Beratungsschwerpunkt von Doreen Adam ist u. a. die Beratung von gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen und deren Tochtergesellschaften in allen laufenden steuerlichen Fragen, bei steuerlichen Außenprüfungen sowie Umstrukturierungen.
Seit 2010 ist Doreen Adam Partnerin der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft.
Claus Ludwig Meyer-Wyk, Partner, Rechtsanwalt
eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft
Claus Ludwig Meyer-Wyk wurde 1960 geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Kiel, Lausanne und Freiburg/Br. als Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung. Seit 1995 ist er Rechtsanwalt und war Partner einer regionalen und einer großen, international tätigen Rechtsanwaltssozietät.
Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Beratung von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Körperschaften. Er berät vorwiegend auf den Gebieten des Gesellschafts- einschließlich des Genossenschaftsrechts, des Arbeitsrechts und des Gesundheitsrechts und ist ausgebildeter Mediator. Claus Ludwig Meyer-Wyk ist auch Fachanwalt für Medizinrecht.
Seit 2011 ist Claus Ludwig Meyer-Wyk Partner der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft.