Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) digitalisiert sein Bestätigungsverfahren. Ab dem 20. Juli 2025 sind Anfragen zur Überprüfung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ausschließlich über das elektronische Online-Portal unter www.bzst.de möglich.
Hintergrund
Mit seinem kürzlich veröffentlichten Schreiben hat das BMF den Umsatzsteuer-Anwendungserlass in Abschnitt 18e 1 UStAE angepasst. Schriftliche oder telefonische Anfragen werden ab dem 20. Juli 2025 nicht mehr akzeptiert. Unternehmer sind daher angehalten, ihre Prozesse entsprechend frühzeitig umzustellen.
Auswirkung auf die Praxis
Für Unternehmen, die innergemeinschaftliche Lieferungen erbringen, bleibt die qualifizierte Bestätigung der ausländischen USt-IdNr. ihrer Geschäftspartner ein zentrales Kriterium für die Steuerbefreiung. Ohne gültige elektronische Bestätigung einer im Lieferzeitpunkt gültigen, ausländischen USt-IdNr. des Empfängers entfällt die Steuerbefreiung. Dies kann mit erheblichen steuerlichen Konsequenzen verbunden sein.
Die Möglichkeit, mehrere USt-IdNrn. gleichzeitig abzufragen, bleibt weiterhin bestehen – etwa über die vom BZSt angebotene technische Schnittstelle.
Empfehlung
Zur Vermeidung steuerlicher Risiken sollten betroffene Unternehmen ihre internen Kontroll- und Prüfverfahren rechtzeitig auf das dann zwingende digitale Verfahren umstellen. Als Nachweis der Bestätigungsabfrage dient z. B. ein Ausdruck, ein allgemein übliches Dateiformat oder ein Screenshot. Der Einsatz automatisierter Lösungen kann die Abfrage effizient gestalten und sorgt zugleich für eine revisionssichere Dokumentation.
Das Online-Portal finden Sie hier: www.bzst.de