Prüfungen nach Krankenhausfinanzierungsrecht
Prüfungen nach Krankenhausfinanzierungsrecht

Der Nachweis einzelner Mittelverwendungen hat durch Testate von Wirtschaftsprüfern und in der Regel im Rahmen der Abschlussprüfung zu erfolgen.

eureos bietet dazu insbesondere folgende Prüfungen an:

KHEntgG / KHG / PEPPV

  • Förderung von Hygienefachpersonal
  • Bescheinigung zur Aufstellung der Erlöse gem. KHEntgG
  • Vermerk zum Ausbildungsbudget gem. KHG
  • Bescheinigung zur Aufstellung der Erlöse gem. PEPPV
  • Bescheinigung zur Pflegestellenbesetzung gem. KHEntgG
  • Bescheinigung zur Verwendung der pauschalen Fördermittel
  • Bescheinigung zur Verwendung von Einzelfördermitteln

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Dr. Frank Juckel
Dr. Frank Juckel

Partner, Wirtschaftsprüfer

Achim Jäkel
Achim Jäkel

Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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