Prüfung von Werkstättenergebnissen nach WVO
Prüfung von Werkstättenergebnissen nach WVO

In sozialkaritativen Einrichtungen muss gemäß § 12 der Werkstättenverordnung (WVO) das sogenannte Arbeitsergebnis bestätigt werden. eureos bietet dazu folgende Leistungen an:

  • Erstellung der Bescheinigung gemäß § 12 WVO
  • Arbeitsergebnis durch WfbM gem. § 12 Abs. 4 und 5 WVO
    • Ermittlung des Arbeitsergebnisses
    • Überleitung des Jahresergebnisses zum Arbeitsergebnis
    • Zusammensetzung des Arbeitsergebnisses
    • Verwendung des Arbeitsergebnisses

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Dr. Frank Juckel
Dr. Frank Juckel

Partner, Wirtschaftsprüfer

Achim Jäkel
Achim Jäkel

Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

    Jetzt anmelden