Auch Unternehmen mit überschaubaren Strukturen und Prozessabläufen sind auf ein internes Kontrollsystem angewiesen. Je nach Unternehmensgröße reicht dessen Überwachung von einer verstärkten Kontrolltätigkeit der Geschäftsführung bis zu einer organisatorisch eigenständigen Revisionsabteilung.
Eine Prüfung durch Wirtschaftsprüfer dient dem objektivierten Nachweis der ermessensfehlerfreien Ausübung der Organisations- und Sorgfaltspflichten von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen. Bei einer Prüfung beurteilen wir die Angemessenheit und Funktionstüchtigkeit des jeweiligen Revisionssystems.
Wir berücksichtigen bei unserer Prüfung die Internationalen Grundlagen für die berufliche Praxis der Internen Revision (IPPF) und nutzen dazu den IDW PS 982. So können wir beurteilen, inwieweit Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen durch die Interne Revision in Übereinstimmung mit den verbindlichen Elementen des IPPF erfolgen. Bei eingeschränkter Interner Revision unterstützen wir Sie auch bei der Durchführung von Einzelprüfungen. Die Durchführung von Interner Revision und Jahresabschlussprüfung durch eureos bei einem Unternehmen schließen sich jedoch aus.