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17.09.2021
Im Gegensatz zur ertragsteuerlichen Erfassung erfolgte bisher die umsatzsteuerliche Registrierung von ausländischen Unternehmen in Deutschland mithilfe von uneinheitlichen Fragebögen und Formularen, die von den jeweils zuständigen Finanzämtern erstellt wurden.
Die nunmehr einheitlichen Fragebögen stehen in deutscher, englischer und französischer Sprache zur Verfügung und sind ab dem Besteuerungszeitraum 2021 gültig.
Den Fragebogen des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie hier.
Für Fragen zum Thema stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.
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