Erweiterte Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
Erweiterte Abschlussprüfung nach § 53 HGrG

Ist eine Gebietskörperschaft mehrheitlich an einem privatrechtlichen Unternehmen beteiligt, muss gem. § 53 HGrG die Jahresabschlussprüfung um eine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse erweitert werden. Aufgrund besonderer Regelungen ist vielfach auch bei Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts eine vergleichbare Prüfung erforderlich. Die Prüfung kann neben dieser Erweiterung der Jahresabschlussprüfung auch als gesonderte Prüfung erfolgen.

Unser Prüfungsansatz beruht auf dem Standard IDW PS 720 und dessen Fragenkatalog, den wir an die gegebenen Besonderheiten individuell anpassen. Im Rahmen der Prüfung werden sowohl die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung beurteilt, als auch die wirtschaftlichen Verhältnisse dargestellt.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung erstreckt sich dabei neben der Geschäftsführungstätigkeit insbesondere auf die Organisation und das Instrumentarium der Geschäftsführung, wie zum Beispiel:

  • aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
  • Rechnungswesen sowie Informationssystem und Controlling
  • Durchführung von Investitionen und ihrer Finanzierung

Weitergehend berücksichtigen wir die Erläuterungen zur jeweiligen Landeshaushaltsordnung gemäß der jeweiligen landesspezifischen Verwaltungsvorschriften (VwV).

Im Rahmen der erweiterten Abschlussprüfung stellen wir unsere Prüfungsfeststellungen und Empfehlungen in einem gesonderten Abschnitt des Berichts zur Jahresabschlussprüfung dar und fügen den beantworteten IDW-Fragenkatalog als gesonderte Anlage bei. Sofern es sich um eine gesonderte Prüfung nach § 53 HGrG handelt, erstellen wir einen gesonderten Bericht.

Darüber hinaus unterbreiten wir Ihnen Lösungsvorschläge und bieten Ihnen Hilfestellungen bei der Umsetzung von Änderungsnotwendigkeiten an.

Wir beraten persönlich.

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Dr. Frank Juckel
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Achim Jäkel
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