Familienunternehmen und Privatpersonen
Familienunternehmen und Privatpersonen

Zu unseren Schwerpunkten gehört die Beratung von Einzelunternehmern, Familienunternehmen und vermögenden Privatpersonen. Unternehmerisches Engagement und private Interessen sind auf Ebene der Unternehmer unlösbar miteinander verbunden. Um rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen und lösungs- sowie zielorientierte Ideen in jede Richtung zu entwickeln und umzusetzen, beraten wir aus einer Hand.

Vermögen strukturieren und verwalten, Vermögen schützen und entwickeln, Vermögen übertragen – dies ist eine hochkomplexe und individuelle Aufgabe, welche mit Sachverstand, Weitblick, Risiko- und Verantwortungsbewusstsein sowie Einfühlungsvermögen zu lösen ist. Wir verfügen über die Erfahrungen und fachübergreifende Expertise, um Sie bei jedem Schritt zu begleiten – gesellschaftsrechtlich, zivilrechtlich, arbeitsrechtlich, betriebswirtschaftlich und steuerrechtlich. Unsere Stärken liegen in der Strukturierung von Vermögen und der Optimierung künftiger Transaktionen, auch generationsübergreifend, stets zum Schutz und Erhalt sowie Wachstum des Vermögens mit dem Blick für Ihre persönlichen Belange.

Unsere Leistungen für Sie

  • Umfassende einkommensteuerliche Betreuung
  • Steuerliche und rechtliche Beratung bei der Strukturierung und Verwaltung Ihres Vermögens
  • Erbschaft- und schenkungssteuerliche Beratung sowie der Entwurf und die Verhandlung entsprechender Vereinbarungen
  • Rechtssichere Klärung steuerlicher Fragen durch verbindliche Auskünfte
  • Betriebsprüfungen, Rechtsbehelfs- und Klageverfahren
  • Rechtliche und steuerliche Beratung für Family Offices
  • Rechtliche und steuerliche Vermögensstrukturplanung

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Familienunternehmen und Privatpersonen

Enrico Klar
Enrico Klar

Partner, Steuerberater
Certified Tax Compliance Officer, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.), Zertifizierter Berater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU / ISM gGmbH)

Dr. Almuth Werner
Dr. Almuth Werner

Partnerin, Rechtsanwältin

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    Fachnews

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    In der Praxis stellt sich häufig die Frage, ob trotz einer Unkenntlichmachung personenbezogener Daten, diese noch identifizierbar sind und somit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden ist. Nun hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) dazu geäußert.

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