Steuerberatung für Privatpersonen / Vermögens- und Unternehmensnachfolge
Steuerberatung für Privatpersonen / Vermögens- und Unternehmensnachfolge

Wir stehen Ihnen als persönlicher Partner für Ihre Vermögens- und Nachfolgeplanung zur Seite. Die Strukturierung, Erhaltung und Weitergabe von Vermögen aus privater Hand wirft komplexe steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Fragen auf. Die individuellen Umstände, bezogen auf die jeweiligen Eigentümer, bedürfen einer sorgfältigen Analyse, um die optimalen gesellschafts- und steuerrechtlichen bzw. erbrechtlichen Lösungen zu erarbeiten.

Darüber hinaus gilt es, die vorhandenen Vermögenswerte steueroptimal und rechtlich gesichert zu strukturieren und diese in der Familie weiterzugeben, ebenso wie zu erhalten. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die auf Ihre familiäre und unternehmerische Situation zugeschnittene optimale Gestaltung.

Unsere Leistungen für Sie

  • Rechtliche, steuerliche sowie betriebswirtschaftliche Strukturierung und Optimierung bestehender und künftiger Investments einschließlich der Evaluierung der zugehörigen Werte
  • Unterstützung bei Kauf- und Verkaufsprozessen
  • Rechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung bei Nachfolgefragen unter Berücksichtigung persönlicher Bedürfnisse und verschiedener Interessen
  • Umfassende steuerrechtliche Beratung (Einkommensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer)
  • Rechtliche Beratungsleistungen zum Schutz Ihres Vermögens (asset protection)

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Dr. Almuth Werner
Dr. Almuth Werner

Partnerin, Rechtsanwältin

Enrico Klar
Enrico Klar

Partner, Steuerberater
Certified Tax Compliance Officer, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.), Zertifizierter Berater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU / ISM gGmbH)

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    Fachnews

    Jahressteuergesetz 2026: Regierungsentwurf veröffentlicht

    Das BMF hat am 14. August 2026 den Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 veröffentlicht. Zuvor war bereits der BMF-Referentenentwurf veröffentlicht worden (siehe hierzu unseren Newsletter vom 26. Juni 2026). Gegenüber dem Referentenentwurf enthält der Regierungsentwurf folgende Änderungen:

    3. September 2026

    BFH-Urteil: Vorsteuer aus Beratungskosten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen abzugsfähig

    Mit seinem Urteil vom 7. Mai 2026 (Aktenzeichen: V R 15/24) hat der BFH entschieden, dass ein Unternehmer zum Vorsteuerabzug aus Beratungskosten berechtigt ist, die der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen dienen, auch wenn diese Ansprüche auf einer ursprünglich beabsichtigten, letztlich aber nicht ausgeübten unternehmerischen Tätigkeit beruhen.

    20. August 2026

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