Maschinenbau und Automobilindustrie

Die mittelständische Maschinenbau- und Automobilzulieferindustrie ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft und prägt die Wirtschaftsstruktur in Mitteldeutschland. Egal, ob international ausgerichteter Mittelstand oder inhabergeführter Hidden Champion – Digitalisierung und Industrie 4.0, die Reorganisation globaler Lieferketten, sich verändernde Handelsschranken und Exportrisiken, Energiekosten und der demographische Wandel sind Treiber der künftigen Entwicklung.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Bei eureos haben wir im Bereich Maschinenbau und Automobilindustrie unsere langjährige Beratungserfahrung aus verschiedenen Segmenten gebündelt. Sie profitieren von fachübergreifendem Austausch unserer Experten und der Kenntnis verschiedener Segmente. Wir bieten Ihnen langjährige Expertise im Maschinen- und Fahrzeugbau sowie der Automobil- und Schienenfahrzeugzulieferindustrie.

Unsere Leistungen für Sie

  • Erstellung, Plausibilisierung und Review von Businessplänen sowie Sanierungsgutachten
  • Sanierungs- und Restrukturierungsberatung, Erstellung von Sanierungsgutachten, insolvenzrechtliche Beratung
  • Marktstudien und Strategieberatung
  • M&A-Beratung und Financial, Legal and Tax Due Diligence
  • Unternehmensbewertungen und Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen in Anlehnung an IdW S1 bzw. IdW S5
  • Gestaltung von Kauf- und Werkverträgen
  • Beratung im Individual- und Kollektivarbeitsrecht
  • Prozessführung, Rechtsbehelfs- und Klageverfahren
  • Laufende steuerliche Beratung und Beratung bei steuerlichen Außenprüfungen
  • Internationales Steuerrecht
  • Umsatzsteuerberatung
  • Erstellung und Plausibilisierung von Businessplänen
  • Optimierung und Durchführung des Unternehmenscontrollings
  • Beratung in Krisensituationen und im Insolvenzverfahren

Wir beraten persönlich.

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Maschinenbau und Automobilindustrie

Franziska Häcker
Franziska Häcker

Partnerin, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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    Fachnews

    Der EuGH konkretisiert das Wesentlichkeitskriterium bei Inhouse-Vergaben!

    Mit seinem Urteil vom 15. Januar 2026 (C-692/23 – AVR-Afvalverwerking BV) präzisiert der EuGH das Wesentlichkeitskriterium bei Inhouse-Vergaben in kommunalen Konzernstrukturen. Die Prüfung der Inhouse-Fähigkeit darf nicht allein am Umsatz des zu beauftragenden Unternehmens erfolgen. Damit werden die Anforderungen an vergaberechtsfreie Direktbeauftragungen verschärft.

    23. Februar 2026

    Empfänger der Verwaltungsdienstleistungen für eine nicht rechtsfähige Stiftung ist nicht das Sondervermögen, aber der Stifter

    Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 5. Dezember 2024 (V R13/22) die umsatz-steuerliche Relevanz der vom Treuhänder einer nicht rechtsfähigen Stiftung erbrachten Verwaltungsdienstleistungen angenommen und bestätigt damit seine frühere Rechtsprechung zur Steuerbarkeit dieser Leistungen bezogen auf ein Sondervermögen. Das Urteil hat eine praktisch hohe Relevanz, da es weit mehr nicht rechtsfähige Stiftungen (auch „Treuhandstiftung“ oder „unselbständige Stiftung“) gibt als rechtsfähige Stiftungen.

    20. Februar 2026

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