Stiftungen, Kirchliche Einrichtungen und Non-Profit-Organisationen

Steuerbegünstigtes (gemeinnütziges) Engagement wird in unterschiedlichsten Rechtsformen realisiert, häufig in Formen von gGmbH, eingetragenem Verein, gAG oder der Stiftung. Die gesetzlich geprägten Rechtsformunterschiede gilt es bewusst zu nutzen und Gestaltungsfreiheiten individuell anzupassen. Dabei legen wir auf Gremienstrukturen und Aufgabenzuordnung ebenso Wert wie auf die individuelle Formulierung des steuerbegünstigten Zwecks und dessen Umsetzungsformen. Stiftungen sind häufig eine Ankerorganisation für ausdifferenzierte Strukturen unter oder neben ihr.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Mit unserem interdisziplinären und persönlichen Ansatz begleiten wir die Entwicklung Ihres Unternehmens oder Ihrer gemeinnützigen Einrichtung und unterstützen Sie dezidiert bei einzelnen Vorhaben und den Aufgaben der eigenen Binnenorganisation. Unsere besondere Expertise liegt im Bereich des Stiftungswesens. Hier knüpfen wir an Traditionen an, kennen die Trends im Markt und sind aktiv in Netzwerken und Verbänden. Im Team von Steuerberatern und Rechtsanwälten beraten wir Stifter und alle Arten von Stiftungen, bis hin zur Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung.

Unsere Leistungen für Sie

  • Gründungsberatung rechtsfähiger und nicht rechtsfähiger Stiftungen des Privat- und des öffentlichen Rechts, kirchliche Stiftungen, Stiftungen im Unternehmenszusammenhang/der Unternehmensnachfolge
  • Statusänderungen: Satzungsänderungen, Zustiftungen, Ausgründungen, Zu- und Zusammenlegung
  • Gründungsberatung für Vereine und Gesellschaften, Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Aufnahme und Ausscheiden von Gesellschaftern
  • Abgabenrechtliche Prüfung von Projekten gemeinnütziger Körperschaften, Kooperationsvereinbarungen
  • Gemeinnützigkeitsrechtliche Rechnungslegung, Prüfung von Jahresabschlüssen
  • Vorbereitung von Gremiensitzungen, Erarbeitung von Beschlussvorlagen, Sitzungsleitung
  • Begleitung behördlicher Verfahren und notarieller Beurkundungen/Beglaubigungen

Referenzen

Zahlreiche Stiftungen, Kirchen und Non-Profit-Organisationen vertrauen auf unsere Leistungen. Hier finden Sie ausgewählte Referenzen.

Wir beraten persönlich.

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Stiftungen, Kirchen und Non-Profit-Organisationen

Dr. Ralph Bartmuß
Dr. Ralph Bartmuß

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater

Dr. Almuth Werner
Dr. Almuth Werner

Partnerin, Rechtsanwältin

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    Fachnews

    BMF schafft Klarheit zur Umsatzsteuer bei Dauerverlustbetrieben

    Mit Schreiben vom 20. Januar 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen erstmals zur umsatzsteuerlichen Behandlung von dauerdefizitär betriebenen Einrichtungen Stellung genommen, die öffentliche Zuschüsse erhalten. Für die Frage der Unternehmereigenschaft sieht es eine zweistufige Prüfung sowie eine widerlegbare Vermutung zur Nichtwirtschaftlichkeit (Kostendeckungsgrad bis 3 %) vor. Es gilt eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2027.

    5. März 2026

    Der EuGH konkretisiert das Wesentlichkeitskriterium bei Inhouse-Vergaben!

    Mit seinem Urteil vom 15. Januar 2026 (C-692/23 – AVR-Afvalverwerking BV) präzisiert der EuGH das Wesentlichkeitskriterium bei Inhouse-Vergaben in kommunalen Konzernstrukturen. Die Prüfung der Inhouse-Fähigkeit darf nicht allein am Umsatz des zu beauftragenden Unternehmens erfolgen. Damit werden die Anforderungen an vergaberechtsfreie Direktbeauftragungen verschärft.

    23. Februar 2026

    eureos Infoservice

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