Dienstleistungen für Insolvenzverwalter
Dienstleistungen für Insolvenzverwalter

Mit unserem spezialisierten Dienstleistungsportfolio stehen wir Insolvenzverwaltern als zuverlässiger Partner in Regelinsolvenzen und Verfahren in Eigenverwaltung zur Seite. Von der professionellen Unterstützung bei der Insolvenzantragsvorbereitung bis hin zur Begleitung bei der Verfahrensaufhebung sind wir an Ihrer Seite.

Als erfahrene Berater verschaffen wir uns einen detaillierten Überblick über die betriebswirtschaftliche Situation des Unternehmens. Unsere Expertise entlastet Ihre Ressourcen spürbar und liefert Ihnen präzise Entscheidungsgrundlagen.

Unsere Leistungen umfassen v. a. die Erstellung von Insolvenzplänen und Eigenverwaltungsplanungen sowie ein laufendes, sorgfältiges Liquiditätscontrolling. Durch die gezielte Nutzung geeigneter Planungssoftware gewährleisten wir die Einhaltung von Fristen und reagieren flexibel auf sich verändernde Anforderungen und Planungsprämissen. Darüber hinaus bringen wir umfassende Erfahrung im Bereich Distressed M&A mit und unterstützen Sie bei der erfolgreichen Durchführung von Unternehmensverkäufen unter schwierigen Rahmenbedingungen.

Unser Leistungen für Sie

  • Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzantragsgründen
  • Unterstützung bei der Insolvenzantragsvorbereitung
  • Liquiditätscontrolling und -reporting in (vorläufigen) Insolvenzverfahren
  • Erstellung qualifizierter Gläubigerverzeichnisse (§ 13 Abs. 1 Satz 4 InsO)
  • Erstellung und Review von Sanierungskonzepten
  • Erstellung und Review von Insolvenzplänen (§ 218 InsO)
  • Erstellung integrierter Unternehmensplanungen (z. B. Eigenverwaltungsplanung § 270a InsO)
  • Kassenprüfung (§ 69 Satz 2 InsO)
  • Unternehmensverkauf/ Distressed M&A
  • Betriebswirtschaftliche Sondersachverhalte (z. B. Preis und Mengenkalkulation, Angemessenheit von Leistungsbeziehungen)

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Melanie Friedrich
Melanie Friedrich

Senior Associate, Prokuristin, Zertifizierte Beraterin für Restrukturierung und Sanierung (IfUS), ESG Implementation Managerin (IfUS)

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    Fachnews

    BMF schafft Klarheit zur Umsatzsteuer bei Dauerverlustbetrieben

    Mit Schreiben vom 20. Januar 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen erstmals zur umsatzsteuerlichen Behandlung von dauerdefizitär betriebenen Einrichtungen Stellung genommen, die öffentliche Zuschüsse erhalten. Für die Frage der Unternehmereigenschaft sieht es eine zweistufige Prüfung sowie eine widerlegbare Vermutung zur Nichtwirtschaftlichkeit (Kostendeckungsgrad bis 3 %) vor. Es gilt eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2027.

    5. März 2026

    Der EuGH konkretisiert das Wesentlichkeitskriterium bei Inhouse-Vergaben!

    Mit seinem Urteil vom 15. Januar 2026 (C-692/23 – AVR-Afvalverwerking BV) präzisiert der EuGH das Wesentlichkeitskriterium bei Inhouse-Vergaben in kommunalen Konzernstrukturen. Die Prüfung der Inhouse-Fähigkeit darf nicht allein am Umsatz des zu beauftragenden Unternehmens erfolgen. Damit werden die Anforderungen an vergaberechtsfreie Direktbeauftragungen verschärft.

    23. Februar 2026

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