Vergaberecht
Vergaberecht

Die Bedeutung des Vergaberechts hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Die öffentliche Hand vergibt in der Bundesrepublik Deutschland öffentliche Aufträge in einem jährlichen Gesamtvolumen von mehreren 100 Milliarden €. Durch ein streng reguliertes Verfahren soll sichergestellt werden, dass öffentliche Auftraggeber ihre Aufträge unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen, um die ihm anvertrauten Haushaltsmittel sparsam zu verwenden. Das Vergaberecht ist durch eine große Zersplitterung gekennzeichnet und unterliegt seit Jahren einem stetigen Wandel.

Unsere Leistungen für Sie

Wir beraten und begleiten Sie als öffentlichen Auftraggeber:

  • in allen Verfahrensstufen des Vergabeverfahrens
  • bei der Klärung von vergaberechtlichen Vorfragen (Prüfung der Ausschreibungspflicht, Wahl der Verfahrensart, Berechnung der Fristen)
  • bei der Erstellung der Vergabeunterlagen, einschließlich der Veröffentlichung und der Dokumentation
  • bei der Beantwortung von Bieterfragen und der Reaktion auf Bieterrügen
  • im Rahmen der Angebotswertung
  • in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und den Oberlandesgerichten

Und auch auf diesen Gebieten sind wir für Sie tätig:

  • Beratung und Vertretung von Bietern im Vergabeverfahren
  • Durchsetzung der Ansprüche von Unternehmen im Rahmen von Nachprüfungsverfahren
  • Beratung von Fördermittelempfängern, einschließlich der Abwehr von Rückforderungsansprüchen wegen vermeintlicher Vergabeverstöße

Wir beraten persönlich.

Ihr Ansprechpartner
Lars Mörchen
Lars Mörchen

Partner, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Vergaberecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

Stefan Näther
Stefan Näther

Senior Associate, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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    Branchennews

    Der EuGH konkretisiert das Wesentlichkeitskriterium bei Inhouse-Vergaben!

    Mit seinem Urteil vom 15. Januar 2026 (C-692/23 – AVR-Afvalverwerking BV) präzisiert der EuGH das Wesentlichkeitskriterium bei Inhouse-Vergaben in kommunalen Konzernstrukturen. Die Prüfung der Inhouse-Fähigkeit darf nicht allein am Umsatz des zu beauftragenden Unternehmens erfolgen. Damit werden die Anforderungen an vergaberechtsfreie Direktbeauftragungen verschärft.

    23. Februar 2026

    Empfänger der Verwaltungsdienstleistungen für eine nicht rechtsfähige Stiftung ist nicht das Sondervermögen, aber der Stifter

    Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 5. Dezember 2024 (V R13/22) die umsatz-steuerliche Relevanz der vom Treuhänder einer nicht rechtsfähigen Stiftung erbrachten Verwaltungsdienstleistungen angenommen und bestätigt damit seine frühere Rechtsprechung zur Steuerbarkeit dieser Leistungen bezogen auf ein Sondervermögen. Das Urteil hat eine praktisch hohe Relevanz, da es weit mehr nicht rechtsfähige Stiftungen (auch „Treuhandstiftung“ oder „unselbständige Stiftung“) gibt als rechtsfähige Stiftungen.

    20. Februar 2026

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