eureos-Praxisworkshop
eureos-Niederlassung Dresden, Kramergasse 4, 01067 Dresden
Inhalt
17. Juni 2019, Dresden
26. Juni 2019, Magdeburg
02. Juli 2019, Leipzig
Seit nunmehr zweieinhalb Jahren ist die Neuregelung der Unternehmerbesteuerung nach § 2b UStG in Kraft getreten. Mit Abgabe der Optionserklärung und der damit verbundenen Übergangsphase bis Ende 2020 wurde den betroffenen juristischen Personen des öffentlichen Rechts ausreichend Zeit eingeräumt, sich mit der praktischen Umsetzung auseinanderzusetzen.
Nach unseren Erfahrungen ist der Bearbeitungsstand der § 2b-Projekte jedoch sehr unterschiedlich. Auf der einen Seite gibt es Körperschaften, die durch Schaffung zusätzlicher personeller Ressourcen bereits wesentliche Projektziele, wie z. B. Haushaltsscreening, steuerliche Beurteilung von Verträgen und operative Umsetzung, erreicht haben. Andere wiederum beginnen gerade erst, sich dem Thema fachlich zu nähern. Auch die Finanzverwaltung hält sich aktuell mit offiziellen Stellungnahmen zu Kernproblemen des § 2b UStG bedeckt, sodass sich die juristischen Personen des öffentlichen Rechts immer wieder denselben Fragen ausgesetzt sehen.
Wann liegt ein Tätigwerden im Rahmen der öffentlichen Gewalt vor? Was sind größere Wettbewerbsverzerrungen? Wie können Kooperationen künftig gestaltet werden, um von den Regelungen des § 2b UStG zu profitieren?
Wir wollten den Workshop daher nutzen, Ihre und unsere Erfahrungen miteinander auszutauschen, Ihre Fragen zu beantworten und die Diskussion unter den Teilnehmern fachlich zu begleiten. Nach einer Einführung in das Thema „Motive und Hintergrund des § 2b UStG“ haben wir Ihnen den Umstellungsprozess anhand von Beispielfällen praktisch erläutert. Weiterhin wollten wir Ihnen mit dem von eureos entwickelten § 2b-Online-Check eine hilfreiche IT-Anwendung zur Unterstützung bei der Beurteilung der Tätigkeiten im Sinne des § 2b UStG vorstellen. Abgerundet wurde der Workshop durch die Beleuchtung hilfreicher Software-Lösungen bei der Digitalisierung der Verwaltung. Wir zeigten Ihnen, wie Software bei der Umsetzung des § 2b UStG behilflich sein kann, wie z. B. bei der Rechnungslegung mit Trennung der Produktsachkonten, bei der Durchführung der Soll-IST Versteuerung sowie bei Umsatzsteuerauswertungen.
Sie sind unsicher, ob Sie von den aktuellen Änderungen betroffen sind? Analysieren und bewerten Sie Ihre Einnahmen jetzt unkompliziert und kostenfrei selbst mit unserem § 2b UStG-Online-Check, mit dem Sie schnell und einfach die Einnahmen Ihres Hauses auf die Neuregelung und dessen Anwendung überprüfen können.
Agenda
09:30 Uhr Begrüßung
09:45 – 10:15
- Uhr Motive und Hintergrund des § 2b UStG
Prof. Dr. Ulf Gundlach, Staatssekretär a. D., Rechtsanwalt, eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft
10:15 – 11:15 Uhr
- § 2b UStG–Umstellung: Umsetzung in der Praxis und Vorstellung eines Online-Steuerchecks
Anja Richter, Steuerberaterin, eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft
Dirk Schneider, Steuerberater, eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft
11:15 – 12:00 Uhr
- Für Sie in Dresden und Leipzig: Digitaler Wandel in der Verwaltung – so kann die Software beim § 2b UStG helfen
Carsten Busch, Fachberater Finanzen & ehem. Kämmerer, adKOMM Vertriebs GmbH
Für Sie in Magdeburg:
- Digitale Umsetzung von § 2b UStG in der Kommunalverwaltung
Jürgen Binder, Dipl. Betriebswirt (FH), adKOMM Software GmbH & Co. KG
12:00 – 13:00 Uhr Get together mit Imbiss und Getränken
Referenten
Prof. Dr. Ulf Gundlach
Partner, Rechtsanwalt, Staatssekretär a. D., Dipl.-Kaufmann
Prof. Dr. Ulf Gundlach, Jahrgang 1957, studierte Betriebswirtschaftslehre (Abschluss Diplom-Kaufmann) und Rechtswissenschaften (1. und 2. Staatsexamen). Anschließend promovierte er an der Universität Göttingen über ein insolvenzrechtliches Thema. Nach Ablegung des 2. Staatsexamens trat er in den Dienst des Landes Niedersachsen, später in den Dienst des Landes Sachsen-Anhalt. Nach Stationen im Landtag, der Staatskanzlei, dem Finanzministerium und dem Innenministerium wurde er im April 2011 zum Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt berufen.
Seit August 2016 ist Prof. Dr. Ulf Gundlach für die eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft in Magdeburg und Leipzig tätig, seit Juli 2019 ist er Partner.
Anja Richter
Senior Associate, Steuerberaterin, Dipl.-Betriebswirtin (FH)
Anja Richter, geboren 1977 in Gera, studierte Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden sowie an der Hochschule Mainz. Nach erfolgreichem Abschluss arbeitete sie ab dem Jahr 2000 in der Wirtschaftsprüfung und später in der Steuerabteilung von Ernst & Young, Dresden. Im April 2004 wurde sie zur Steuerberaterin bestellt.
Ihr beruflicher Schwerpunkt liegt auf der steuerlichen Beratung der öffentlichen Hand, insbesondere von Hochschulen, Universitäten sowie Kommunen, z. B. in Betriebsprüfungen, bei der Umstellung nach § 2b UStG sowie zu Fragen der Gewinnermittlung oder des Tax-Compliance-Managements. Daneben betreut sie Stiftungen des öffentlichen und bürgerlichen Rechts und Vereine in Fragen der Rechnungslegung und Sonderfragen des Gemeinnützigkeitsrechts.
Seit 2011 ist Anja Richter bei der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft tätig.
Dirk Schneider
Partner, Steuerberater, Certified Tax Compliance Officer, Dipl.-Finanzwirt (FH), LL.M.
Dirk Schneider wurde 1979 in Elsterwerda geboren. Nach erfolgreichem Studienabschluss an der Fachhochschule für Finanzen in Königs Wusterhausen im Jahre 2001 arbeitete er als Betriebs- und Konzernprüfer in der brandenburgischen Finanzverwaltung.
Von 2010 bis 2016 war er bei der Technischen Universität Dresden beschäftigt und für deren steuer- und beihilferechtlichen Belange verantwortlich. Hierbei spezialisierte er sich auf die Besteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) und die EU-Trennungsrechnung. Gleichzeitig erwarb er berufsbegleitend den Master of Laws (LL.M.) an der Dresden International University (DIU).
2016 wechselte er ins Grundsatzreferat der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der DRV-Bund, wo er seine Kenntnisse im steuerlichen Verfahrensrecht (AO) und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren vertiefen konnte. 2018 wurde er zum Steuerberater bestellt.
Seit April 2018 ist Dirk Schneider bei der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft tätig, seit 1. Januar 2025 ist er Partner der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft.


