Kompakt-Update zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren und Entscheidungen aus Verwaltung und Rechtsprechung
Online
Inhalt
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurden deutliche Erleichterungen für Kooperationen und Konzernstrukturen im gemeinnützigen Bereich auf den Weg gebracht. So können z. B. Servicegesellschaften von Krankenhäusern oder Pflegeheimen nunmehr als gemeinnützige Körperschaften anerkannt werden. Gleiches gilt für Holdinggesellschaften, welche ausschließlich Anteile an steuerbegünstigten Körperschaften halten. Und auch bereits bestehende gemeinnützige Körperschaften profitieren von der Neuregelung, wenn sie mit anderen gemeinnützigen Trägern zusammenarbeiten. In unserem Online-Seminar erläuterten wir Ihnen, welche Voraussetzungen im Einzelnen erfüllt sein müssen und welche Folgen sich für bestehende gemeinnützige Körperschaften, Service- und Holdinggesellschaften und deren Kooperationspartner zukünftig ergeben.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
Dieses Seminar boten wir Ihnen bereits am 4. März 2021 als eureos-exklusive Veranstaltung an.
Agenda
- Grundsatz der Unmittelbarkeit
- Gemeinnützige Servicegesellschaften: Voraussetzungen und steuerliche Folgen
- Auswirkungen bei bereits gemeinnützigen Körperschaften
- Gemeinnützige Holdinggesellschaften
- Fahrplan in die Gemeinnützigkeit
Referentin
Doreen Adam, Partnerin, Steuerberaterin
eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft
1977 in Bautzen geboren, arbeitete Doreen Adam nach erfolgreichem Studienabschluss an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung in Meißen zwei Jahre im Lohnsteuerreferat der damaligen Oberfinanzdirektion Chemnitz.
Von 2001 bis 2010 war sie in der Steuerabteilung von Arthur Andersen (ab 2002 Ernst & Young) in Dresden beschäftigt und spezialisierte sich auf die steuerliche Beratung von gemeinnützigen Körperschaften. 2006 wurde Doreen Adam zur Steuerberaterin bestellt. Im Jahr 2017 erhielt sie die Anerkennung zur Fachberaterin für das Gesundheitswesen (DStV e.V.). Beratungsschwerpunkt von Doreen Adam ist u.a. die Beratung von gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen und ihrer Tochtergesellschaften in allen laufenden steuerlichen Fragen, bei steuerlichen Außenprüfungen sowie Umstrukturierungen.