eureos Online-Seminar: Corona-Hilfsprogramme – Neuerungen der Überbrückungshilfe III Plus

Was Sie als Unternehmer wissen müssen

31. August 2021, 10:30 - 12:00 Uhr
Online

Inhalt

Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Ländern am 23. Juli 2021 die FAQ der Überbrückungshilfe III Plus veröffentlicht und somit die Corona-Hilfen bis Ende September 2021 verlängert. Wie bei den Vorgängerprogrammen handelt es sich bei den verlängerten Hilfen um nicht rückzahlbare Zuschüsse für alle Unternehmen, die im Förderzeitraum 1. Juli bis 30. September 2021 mit erheblichen Umsatzrückgängen infolge der Corona-Krise zu kämpfen haben.

Dank der Verlängerung der Hilfen werden die Unternehmen in der weiterhin angespannten Lage nicht allein gelassen. Neben der Fortführung effektiver Förderbestandteile, wie dem „Eigenkapitalzuschuss“, wurden jedoch auch Verschärfungen in der Auslegung der Förderrichtlinien beschlossen. Die Sonderbestimmungen für besonders stark von der Pandemie betroffene Branchen, wie die Veranstaltungs-, Kultur- und Reisebranche sowie den Handel, werden erfreulicherweise weiter geführt.

Die wichtigsten Änderungen der neuen Förderbestimmungen sowie des Beihilferechtes stellten wir Ihnen in unserem Online-Seminar vor. Der Fokus lag dabei auf Praxishinweisen bei der Beantragung, die in einem digitalen, zweistufigen Verfahren ausschließlich über Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte erfolgen muss. Wir beantworteten Ihre Fragen rund um Antragsberechtigung, Antragstellung und Abrechnung und gaben unsere Erfahrungswerte an Sie weiter.

Agenda

Das Wichtigste im Überblick

  • Wichtige Fristen der Überbrückungshilfe III sowie Anpassungen des Förderprogramms
  • Überbrückungshilfe III Plus (Antragsfrist 31. Oktober 2021)
  • KfW-Schnellkredit 2020 (Antragsfrist 31. Dezember 2021)

Die Überbrückungshilfe III Plus

  • Wer ist antragsberechtigt?
  • Wie hoch ist die Förderung und was wird gefördert?
  • Welche Veränderungen gibt es gegenüber der Überbrückungshilfe III?
  • Was ist beihilferechtlich zu beachten?

Unsere Praxistipps zur Beantragung der Hilfsprogramme

  • Typische Fallstricke bei der Beantragung
  • Erfahrungen mit der Antragsplattform und den Bewilligungsstellen
  • Typische Timelines

Referent

Sören Münch, Partner, Steuerberater
eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft

Sören Münch, 1972 in Merseburg geboren, studierte an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege des Landes Sachsen-Anhalt in Wernigerode. Seine berufliche Laufbahn begann er im Jahr 2000 in der Steuerabteilung von Ernst & Young in Erfurt und Leipzig, wo er 2004 zum Steuerberater bestellt wurde.

Er spezialisierte sich auf Unternehmen der Immobilien- und Tourismuswirtschaft. Sein Spezialwissen liegt im Bereich der Gestaltungsberatung sowie des M&A-Bereiches. Im Rahmen des Projektgeschäftes unterstützt er u.a. auch Steuerberater und Rechtsanwälte bei der Betreuung ihrer Mandanten.

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