Neuerungen durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts sowie die neue Beurteilungsverordnung in Sachsen-Anhalt - Überblick und Handlungsempfehlungen
eureos Niederlassung Magdeburg, Hegelstraße 3, 39104 Magdeburg
Inhalt
Neuerungen durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts vom 16. Mai 2024
Die Kommunalrechtsnovelle aus dem Mai 2024 hat deutliche Spuren im Kommunalrecht hinterlassen. Dies betrifft nicht nur die erweiterte Zulassung von Hybridsitzungen und die Einrichtung einer Whistleblower-Meldestelle, sondern auch Neuausrichtungen bei Genehmigungs- bzw. Anzeigepflichten sowie die neuen Regelungen bei der Bürgerbeteiligung. Auch das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit wurde weitgehend neu formuliert. Wichtig ist dabei die Einführung der Variante der „gemeinsamen Dienststelle“, die sich in anderen Bundesländern schon bewährt hat. Auch das Umlagesystem ist von einer Neuregelung nicht verschont geblieben und stellt eine Weiterentwicklung der bisherigen Rechtslage dar. Ein Schritt nach vorn dürfte auch die deutliche Erweiterung der Umwandlungsmöglichkeiten nach dem UmwG sein, die der neu überarbeitete §15 a GKG LSA schafft.
Die neue Beurteilungsverordnung in Sachsen-Anhalt
Mit der zum 20. Dezember 2023 in Kraft getretenen Beurteilungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt müssen sich in vielen Geschäftsbereichen die Beurteilungssysteme verändern. Mit ihr hat der Verordnungsgeber den Versuch unternommen, die höchstrichterliche Rechtsprechung zu Dienstlichen Beurteilungen zusammenzufassen und umzusetzen. Gab es zuvor im Land Sachsen-Anhalt verschiedene Beurteilungs-Modelle, stellt die Beurteilungsverordnung nun den Versuch dar, eine annähernde Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit Dienstlicher Beurteilungen herzustellen. Sie fragen sich, was bei zukünftigen Beurteilungsrunden zu beachten ist? Wir geben Ihnen einen detaillierten Überblick über die mit der Beurteilungsverordnung herbeigeführten Änderungen.
Beim anschließenden Lunch haben Sie die Möglichkeit, in den vertieften fachlichen Austausch zu gehen und von den Erfahrungen der Teilnehmer zu profitieren.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Agenda
ab 9:00 Uhr Begrüßung und Registrierung
9:30 – 10:30 Uhr Neues Landesrecht – Änderungen im KVG und GKG
- Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA)
- Das Recht der Genehmigungspflicht von Satzungen wurde neu ausgerichtet.
- Im Bereich des Einwohnerantrags/des Bürgerbegehrens wurde die Stellung der Vertrauenspersonen neu herausgearbeitet.
- Die Bedrohung von ehrenamtlich Tätigen wurde aufgegriffen.
- Die Stellung von Fraktionen und des Hauptverwaltungsbeamten wurde neu gefasst.
- Der Hybridsitzung wurde ein weiterer Anwendungsbereich eingeräumt.
- Eine Whistleblower-Regelung wurde aufgenommen – hier kann die Pflicht bestehen, eine Meldestelle einzurichten.
- Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA)
- Der Stellenwert der Arbeitsgemeinschaften wurde herausgestellt.
- Die Konkurrenz zu den Vergaberegelungen wurde in das Gesetz aufgenommen.
- Die „gemeinsame Dienststelle“ wurde ermöglicht.
- Die Genehmigungspflicht von Zweckvereinbarungen wurde begrenzt.
- Die Bekanntmachungsregelungen wurden geändert.
- Die Umlageregelung wurde neu gefasst.
- Die Umwandlungsmöglichkeiten wurden deutlich erweitert.
10:30 – 10:45 Uhr Kaffeepause
10:45 – 11:30 Uhr Öffentliches Dienstrecht – Neues zu den Beurteilungen
- Neuer Inhalt Dienstlicher Beurteilungen
- einheitlicher Beurteilungsmaßstab
- Beurteilungsmerkmale
- Gesamturteil
- Erste obergerichtliche Rechtsprechung zur Beurteilungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BeurtVO LSA)
- Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (OVG LSA) vs. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
- Gleichstellungsfragen
- Neuerungen bei Zuständigkeit, Verfahren und Formalien
11:30 – 12:00 Uhr Fortsetzung der Gespräche bei einem gemeinsamen Snackbuffet
Referenten
Prof. Dr. Ulf Gundlach, Partner, Rechtsanwalt, Staatssekretär a.D.
eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft
Prof. Dr. Ulf Gundlach verfügt über umfassende Expertise im Bereich des Öffentlichen Rechts. Seine Beratungsschwerpunkte bestehen insbesondere im Kommunalrecht, kommunalen Wirtschafts- und Haushaltsrecht sowie Insolvenz- und Haftungsrecht. Prof. Dr. Gundlach ist Mitautor verschiedener Standardwerke im Wirtschaftsrecht bzw. Öffentlichen Recht und Verfasser zahlreicher wissenschaftlicher Artikel und Urteilsanmerkungen. Er ist Lehrbeauftragter und Honorarprofessor an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg.
Seit August 2016 ist Prof. Dr. Ulf Gundlach für eureos am Standort Magdeburg tätig, seit 2019 als Partner.
Nicole Jochheim, Senior Associate, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Fachanwältin für Sozialrecht
eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft
Nicole Jochheim wurde 1975 in Thüringen geboren. Rechtswissenschaften studierte sie an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Sie spezialisierte sich auf das Verwaltungsrecht und absolvierte im Rahmen des Referendariates ein Ergänzungsstudium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.
Von 2003 bis 2008 arbeitete sie als Rechtsanwältin in Halle/Saale und von 2009 bis 2013 in Magdeburg. Seit dem Jahr 2007 ist sie Fachanwältin für Verwaltungsrecht und seit 2008 Fachanwältin für Sozialrecht. Sie hat langjährige Erfahrung in der Prozessführung, Beratung und Gutachtenerstellung, bezogen auf verwaltungsrechtliche und sozialrechtliche Mandate.
Seit 2014 ist Nicole Jochheim bei der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft tätig.
Hinweise zur Teilnahme
- Bitte melden Sie sich bis zum Donnerstag, 19. September 2024, verbindlich an.
- Der Teilnahmebetrag für diese Veranstaltung beträgt EUR 50,00 zzgl. MwSt. pro Person und enthält die Tagungsgetränke, eine Kaffeepause sowie einen Mittagssnack. Für eureos-Mandanten gilt eine ermäßigte Kostenbeteiligung in Höhe von EUR 30,00 zzgl. MwSt. pro Person.
- Durch eine schriftliche Stornierung bis zum 19.09.2024 entstehen Ihnen keine Kosten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis, dass bei einer späteren Stornierung sowie bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung die volle Veranstaltungsgebühr berechnet wird.
- Selbstverständlich ist im Fall Ihrer Verhinderung Ihr Vertreter zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Wir bitten um eine entsprechende Information.