Die Kommission für Internationales Handelsrecht der Vereinten Nationen (UNCITRAL) hat mit dem Model Law on Automated Contracting einen Wegweiser für das europäische Privat-recht im digitalen Zeitalter geschaffen. Diese Empfehlungen an die UN-Staaten zielen darauf ab, den Einsatz von Automatisierung in Verträgen zu erleichtern – einschließlich des Einsat-zes von Künstlicher Intelligenz und sogenannter „Smart Contracts" sowie von Maschine-zu-Maschine-Transaktionen.
Was ist ein Modellgesetz?
Bei dem Model Law on Automated Contracting, welches einschließlich eines Leitfadens zur Umsetzung hier abrufbar ist, handelt es sich nicht um verbindliches internationales Recht, sondern eine Mustervorlage, die Staaten als Orientierung für ihre eigene nationale Gesetzgebung nutzen können. UNCITRAL entwickelt solche Texte, um weltweit einheitliche rechtliche Standards zu fördern – die Umsetzung bleibt den einzelnen Ländern überlassen, die den Text ganz oder teilweise in ihr nationales Recht übernehmen können.
Wie erfolgt die europäische Umsetzung?
Die Europäische Kommission hat in ihrer Strategie „KI anwenden“ vom 8. Oktober 2025 ihren Ansatz zur Umsetzung des UN-Modellgesetzes skizziert. Statt eines Gesetzgebungsvor-schlags setzt sie auf weiche Instrumente: geplant sind ein Diskussionsforum sowie Musterver-tragsbedingungen für KI-Verträge und rechtliche Leitlinien. Diese sollen bis Ende 2027 vorlie-gen. Ziel ist es, Unternehmen – insbesondere KMU – auf freiwilliger Basis dabei zu unterstüt-zen, KI-Agenten in ihre Geschäftsmodelle zu integrieren. Über Rahmenverträge, die diese Musterklauseln einbeziehen, soll künftig auch der rechtssichere Abschluss von Verträgen durch oder zwischen KI-Systemen ermöglicht werden.


