Anne Schramm, LLM. (VUW)

Anne Schramm, LLM. (VUW)

Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht, Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht

esb Rechtsanwälte Strewe & Partner mbB
LLM. (VUW)

Die gebürtige Oberlausitzerin studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena. Im Jahre 2006 legte sie dort das Erste Juristische Staatsexamen ab. Nach Auslandsaufenthalten in Cambridge und Coimbra sowie einem Masterstudium an der Victoria University of Wellington in Neuseeland (Schwerpunkt IP-Recht) absolvierte sie in Hamburg ihr Zweites Staatsexamen. Im Anschluss an die Tätigkeit als Richterin in der Sächsischen Justiz begann sie mit der Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 2013 bei esb Rechtsanwälte in Dresden. Im Jahr 2016 erwarb sie die Qualifikation Fachanwältin für IT-Recht und im Jahr 2022 die Qualifikation Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht.

Seit 2020 ist sie Geschäftsführende Partnerin bei esb Rechtsanwälte in Dresden.

Beratungsschwerpunkte

Vertragsgestaltung im IT-Recht und Energierecht, Vertragsgestaltung für die Bereiche Vertrieb und Einkauf (branchenunabhängig), Beratung bei der Konzeption von Online-Bestellstrecken, Internationales Privatrecht, Internationales Wirtschaftsrecht.

Privat

sprintet sie gerne mit ihrem Hund um die Wette, liebt die rasante (Fort)Bewegung auf Fahrrad und diversen Boards und den Anblick keimender Grünpflanzen der eigenen Aufzucht.

 

esb ist Exklusivpartner von eureos im Bereich IT-Recht und IP-Recht.

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    Kontakt

    esb Rechtsanwälte
    Strewe & Partner mbB

    Goethestraße 17
    01109 Dresden

    Telefon: +49 (0) 351 81651 0
    Telefax: +49 (0) 351 8165199

    anne.schramm@kanzlei.de

     

    esb ist Exklusivpartner von eureos im Bereich IT-Recht und IP-Recht. Die Datenschutzinformationen von esb finden Sie unter https://www.kanzlei.de/standorte/anwaltskanzlei-dresden/datenschutz.

    Newsbeiträge von Anne Schramm, LLM. (VUW)

    Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet

    Ab dem 02. Juli 2023 gilt das neue Hinweisgeberschutzgesetz, einige Regelungen gelten bereits ab dem 03. Juni 2023. Mit Inkrafttreten des Gesetzes treffen Unternehmen je nach Größe und Unternehmensform neue Pflichten. Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz können unter anderem mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Betroffene Unternehmen sollten sich daher zeitnah mit den neuen Regelungen vertraut machen und einen etwaigen Umsetzungsbedarf identifizieren.

    08.06.2023

    IT-Recht/Datenschutzrecht

    Einbeziehung von AGB mittels Hyperlink in E-Mail möglich?

    Unternehmen unterbreiten ihre Angebote heutzutage fast ausschließlich in digitaler Form, beispielsweise direkt in einer E-Mail oder in einem beigefügten PDF-Anhang. Dies wirft die Frage auf, ob auf den Versand zusätzlicher PDF-Anhänge mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verzichtet werden kann, indem die AGB einfach nur mittels Hyperlink einbezogen werden.

    14.04.2023

    IT-Recht/Datenschutzrecht

    Veranstaltungen mit Anne Schramm, LLM. (VUW)

    07.12.2023
    10:00 - 11:00
    Online-Seminar: Einrichtung und Betrieb einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

    Kompakt-Update zum Hinweisgeberschutzgesetz, rechtliche Anforderungen, Outsourcing - in Kooperation mit esb Rechtsanwälte Strewe & Partner mbB

    Online
    03.12.2020
    09:00 - 12:30
    Online-Seminar: eureos-Forum: Perspektiven 2021 II

    Veranstaltung zum Jahresende 2020

    Online
    01.12.2020
    09:00 - 12:30
    Online-Seminar: eureos-Forum: Perspektiven 2021

    Veranstaltung zum Jahresende 2020

    Online