

Anne Schramm, LLM. (VUW)
esb Rechtsanwälte Strewe & Partner mbB
Die gebürtige Oberlausitzerin studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena. Im Jahre 2006 legte sie dort das Erste Juristische Staatsexamen ab. Nach Auslandsaufenthalten in Cambridge und Coimbra sowie einem Masterstudium an der Victoria University of Wellington in Neuseeland (Schwerpunkt IP-Recht) absolvierte sie in Hamburg ihr Zweites Staatsexamen. Im Anschluss an die Tätigkeit als Richterin in der Sächsischen Justiz begann sie mit der Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 2013 bei esb Rechtsanwälte in Dresden. Im Jahr 2016 erwarb sie die Qualifikation Fachanwältin für IT-Recht und im Jahr 2022 die Qualifikation Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht.
Seit 2020 ist sie Geschäftsführende Partnerin bei esb Rechtsanwälte in Dresden.
Beratungsschwerpunkte
Vertragsgestaltung im IT-Recht und Energierecht, Vertragsgestaltung für die Bereiche Vertrieb und Einkauf (branchenunabhängig), Beratung bei der Konzeption von Online-Bestellstrecken, Internationales Privatrecht, Internationales Wirtschaftsrecht.
Privat
sprintet sie gerne mit ihrem Hund um die Wette, liebt die rasante (Fort)Bewegung auf Fahrrad und diversen Boards und den Anblick keimender Grünpflanzen der eigenen Aufzucht.
esb ist Exklusivpartner von eureos im Bereich IT-Recht und IP-Recht.
Newsbeiträge von Anne Schramm, LLM. (VUW)
Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet
Ab dem 02. Juli 2023 gilt das neue Hinweisgeberschutzgesetz, einige Regelungen gelten bereits ab dem 03. Juni 2023. Mit Inkrafttreten des Gesetzes treffen Unternehmen je nach Größe und Unternehmensform neue Pflichten. Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz können unter anderem mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Betroffene Unternehmen sollten sich daher zeitnah mit den neuen Regelungen vertraut machen und einen etwaigen Umsetzungsbedarf identifizieren.
08.06.2023
Einbeziehung von AGB mittels Hyperlink in E-Mail möglich?
Unternehmen unterbreiten ihre Angebote heutzutage fast ausschließlich in digitaler Form, beispielsweise direkt in einer E-Mail oder in einem beigefügten PDF-Anhang. Dies wirft die Frage auf, ob auf den Versand zusätzlicher PDF-Anhänge mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verzichtet werden kann, indem die AGB einfach nur mittels Hyperlink einbezogen werden.
14.04.2023
Veranstaltungen mit Anne Schramm, LLM. (VUW)
Online-Seminar: Einrichtung und Betrieb einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Kompakt-Update zum Hinweisgeberschutzgesetz, rechtliche Anforderungen, Outsourcing - in Kooperation mit esb Rechtsanwälte Strewe & Partner mbB
Online-Seminar: eureos-Forum: Perspektiven 2021 II
Veranstaltung zum Jahresende 2020
Online-Seminar: eureos-Forum: Perspektiven 2021
Veranstaltung zum Jahresende 2020